Jukic darf wieder schwimmen

Jukic darf wieder schwimmen
Der Olympia-Vierte ist ab sofort bis zum endgültigen Urteil wieder startberechtigt. Die Richterin hält die einjährige Sperre für unangemessen.

Der Reihe nach: Bei der Kurzbahn-WM in Debrecen im Frühjahr attackierte Dinko Jukic einige Funktionäre des Österreichischen Schwimmverbandes verbal. („Ich reiß’ euch den Arsch auf.“)  Zwar ließ ihn der OSV bei den Sommerspielen in London antreten, wo er mit Platz 4 das beste Ergebnis des gesamten österreichischen Olympia-Teams erzielte. Danach wurde er für ein Jahr gesperrt.

In weiterer Folge musste OSV-Präsident Paul Schauer zurücktreten. Wegen des schwachen Krisenmanagements in der Causa Jukic, aber auch wegen einer vom KURIER aufgedeckten dubiosen Gesellschaftsstruktur im OSV-Umfeld.

Beim Verbandstag am 15. September wurde dann der hohe Wiener Gewerkschafter Christian Meidlinger zum Präsidenten gewählt, nachdem er erst in der Nacht vor der Wahl nominiert worden war. So wurde ein Nicht-SPÖ-Kandidat in letzter Minute verhindert. Die Sperre von Dinko Jukic wurde daraufhin bestätigt.

Einstweilige Verfügung

Jukic-Anwalt Thomas Krankl zog vor Gericht. Freitag kam die Einstweilige Verfügung vom Wiener Landesgericht für Zivilangelegenheiten: Die Sperre darf bis zum endgültigen Gerichtsurteil nicht umgesetzt werden. Die Richterin bezeichnete die Dauer der Sperre als unangemessen. OSV-Anwalt Anton Ehm bestätigte dem KURIER gegenüber, dass Jukic ab sofort  für alle Wettkämpfe startberechtigt sei: „Sofern er die Startvoraussetzungen erfüllt. Die Sperre darf jedenfalls nicht mehr als Grund für eine Nicht-Nominierung herangezogen werden.“

„Vielleicht ist Präsident Meidlinger jetzt endlich gesprächsbereit“, sagt Dinko Jukic. „Ich bin  jedenfalls für alles offen.“ OSV-Präsident Meidlinger werde, so Anwalt Ehm, erst am Dienstag reagieren können, da er sich derzeit im Ausland befindet.

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