Gehalts-Stopp für Profi-Kicker? "Es spricht einiges dafür"
Das Coronavirus hat den Sport zum Stillstand gebracht und sorgt für massive finanzielle Ausfälle. Täglich gibt es Beratungen und Krisensitzungen. Heute will die Fußball-Bundesliga in einer Videokonferenz mit den Vereinen entscheiden, wie es nach der Verschiebung der EURO 2020 um ein Jahr weitergehen kann.
In Deutschland wird bereits offen über drohende Insolvenzen gesprochen, vor allem von Fußballvereinen, wenn die Saison komplett abgebrochen werden muss. In Österreich hat Rapid-Geschäftsführer Peschek als erster Funktionär offen Hilfe für Profivereine durch den Staat gefordert – in Hütteldorf würden bei einem vorzeitigen Saisonende bis zu sechs Millionen Euro wegbrechen.
Eine entscheidende Frage ist die nach den Gehaltszahlungen. Thomas Wallentin versucht im KURIER-Interview Antworten zu geben.
Der Partner der Kanzlei Kunz Wallentin ist auf Sportrecht spezialisiert. Der in Linz aufgewachsene Wiener ist auch Mitglied am internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne.
Die Expertise von Wallentin wird für Diskussionen und – speziell bei Fußballvereinen – für einen Moment des Durchatmens sorgen: Den hochbezahlten Spielern könnte für die Dauer der Corona-Pause kein Entgelt zustehen – weder vom Verein, noch vom Staat.
KURIER: Sportvereine haben derzeit keine Einnahmen – müssen sie für das Gehalt der angestellten Profis weiterhin aufkommen? Oder hat das die öffentliche Hand zu übernehmen?
Thomas Wallentin: Meines Erachtens spricht viel dafür, dass die Corona-Krise einer jener ganz seltenen Fälle ist, in denen der Arbeitnehmer – also der Spieler – zwar arbeitsfähig und arbeitsbereit ist, der Arbeitgeber – also der Verein – jedoch aufgrund äußerer Umstände den Arbeitnehmer nicht einsetzen kann. Diese Umstände können nicht dem typischen Arbeitgeberrisiko zugerechnet werden.
Was schließen Sie daraus?
Dass es sich um ein Ereignis handelt, das als „allgemeine Kalamität“ der „neutralen Sphäre“ – also weder dem Arbeitgeber, noch dem Arbeitnehmer zuzuordnen ist. In solchen Fällen spricht aufgrund der geltenden Rechtslage einiges dafür, dass den Spielern kein Entgelt zusteht. Und zwar für den Zeitraum, in dem der Coronavirus den Spielbetrieb lahmlegt.
Das würde die Insolvenzgefahr bei vielen Vereinen abwenden.
Das würde den Vereinen sicher helfen. Andererseits dient das Arbeitsrecht primär dem Schutz und der Absicherung des Arbeitnehmers, etwa in Fällen der Arbeitsverhinderung. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob und wie der Gesetzgeber oder allenfalls die Rechtsprechung auf diese besonderen Umstände reagieren.
Das Epidemiegesetz hätte vorgesehen, dass die öffentliche Hand die Gehälter der Profisportler übernimmt, wenn die Vereine das aufgrund des Coronavirus nicht mehr schaffen, oder?
Das Epidemiegesetz regelt den Umgang mit bestimmten anzeigepflichtige Krankheiten, zu denen auch das Coronavirus gehört. Seit 16. März ist allerdings das COVID-19-Gesetz in Kraft. Es sieht anders als das Epidemiegesetz keine Ersatzansprüche der von der Einschränkung betroffenen Unternehmen gegen den Bund vor. Das betrifft auch Sportvereine.
Ist trotzdem mit staatlicher Hilfe zu rechnen?
Es wurde ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Welche konkreten Hilfsleistungen wirtschaftlich getroffene Unternehmen erwarten dürfen, wird die Zukunft zeigen. Die Bundesregierung will die Kurzarbeit – bis auf null Stunden – forcieren, im Sinn der gesamtwirtschaftlichen Verantwortlichkeit der Arbeitgeber. Ob dieses Modell auch für den Profisportbereich sinnvoll einsetzbar ist, lässt sich nur schwer prognostizieren.
Bei Fußballer sind die Gehälter in der Regel am höchsten und auch meist über mehrere Saisonen vereinbart. Sehen Sie deswegen im Fußball die größten rechtlichen und finanziellen Probleme?
Das hängt davon ab, wie die Vereine dienstrechtlich reagieren: also keine Löhne auszahlen, Kündigungen aussprechen oder Kurzarbeit vereinbaren. Kurzarbeit kann nunmehr zunächst für bis zu drei Monate vereinbart werden.
Darf ein Verein einen Profi aufgrund der Umstände kündigen und die Gehaltszahlungen dann einstellen?
Entscheidend für den rechtlichen Handlungsspielraum der Vereine ist die Gestaltung der individuellen Verträge. Diese werden im Profibereich aus nahe liegenden Gründen ausschließlich befristet abgeschlossen. Daher wäre eine separate vertragliche Kündigungsvereinbarung im Vertrag mit dem Profi notwendig, um überhaupt eine Kündigung aussprechen zu können. Das hätte wiederum etwas anderes zur Folge.
Und zwar?
Die Folge wäre wohl die kostenlose Freigabe für den Spieler. Angesichts der gegenwärtigen Rechtslage – wie erwähnt, gibt es wohl keine Pflicht zur Lohnfortzahlung beziehungsweise im Falle der freiwilligen Fortzahlung die Möglichkeit der Kurzarbeit – stellt sich aus Sicht der Vereine deshalb die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Kündigung.
Falls ein Fußballverein aufgrund der Corona-Krise in Konkurs geht: Wären die betroffenen Spieler dann trotz laufender Verträge ablösefrei zu haben?
Sofern das Unternehmen nicht fortgeführt wird, begründet die Insolvenzeröffnung ein besonderes Austritts- beziehungsweise Kündigungsrecht des Profis. Sie könnten sich auf diesem Weg vorzeitig vom Vertrag lösen und das wohl auch ablösefrei.
In Deutschland wurde versucht, noch eine Runde durchzupeitschen, weil damit eine TV-Gelder-Tranche verbunden gewesen sein soll. Können Österreichs Vereine damit rechnen, das gesamte TV-Geld zu kassieren?
Dazu müsste man sich die Verträge zwischen der Liga und den Sendern ansehen. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Lizenznehmer – also Anbieter wie Sky – für den Zeitraum, in dem der Lizenzgeber – also die Bundesliga und ihre Vereine – den lizenzierten Wettbewerb nicht durchführen kann, mangels Gegenleistung auch kein Lizenzentgelt entrichten muss.
Durch die Verschiebung der EURO 2020 könnten die nationalen Ligen später als sonst fertiggespielt werden. Einige Verträge laufen jedoch bereits mit dem üblichen Saisonende aus. Wären diese Spieler dann noch für diesen Verein zu Einsätzen verpflichtet? Oder wären sie überhaupt noch versichert?
Manche Verträge enthalten solche Verlängerungsklausel, wobei unklar ist, ob diese auch arbeitsrechtlich zulässig sind. Ich antworte also eher pragmatisch und weniger rechtlich: Aus nahe liegenden Gründen könnte man in diesem Fall die Verträge jedenfalls einvernehmlich verlängern. Darüber hinaus bedürfte es auch einer Anpassung der Bundesligaregularien, Stichwort „Transferfenster“. Auch da wird sich zeigen, ob das nicht nach hinten verschoben werden müsste und kann.
Wie sehen Sie den Sport strukturell aufgestellt?
Generell hat der organisierte Sport den Vorteil, im Rahmen der sportautonomen Organisation unter Einbindung der Spitzenverbände sehr stark und einheitlich auftreten zu können. Auch wenn es für einzelne Sportbereiche notwendige Besonderheiten und Abweichungen gibt. Ich würde aber gerne noch etwas betonen.
Was denn?
Es wird jetzt vor allem auch Pragmatismus und Solidarität gefragt sein. Die Bundesliga, die Klubs sowie die Gewerkschaften sind gut beraten, sich zusammenzureden. Sie sollten Bereitschaft zeigen, nicht an Buchstaben bestehender Gesetze und Regelungen zu kleben, sondern gemeinsam und partnerschaftlich auch außergewöhnliche Lösungen zu suchen und zu Änderungen bestehender Regularien bereit zu sein.
Stößt da das Recht an seine Grenzen?
Ja. Eine alleinige Betrachtung nur aus Sicht des Rechtes dauert zu lange, um vollständige Rechtssicherheit zu bekommen, und greift andererseits zu kurz, da jetzt die wirtschaftliche und damit auch soziale Sicherheit im Vordergrund stehen muss. Sicher ist, dass der Staat nicht alle Last stemmen kann. Insoweit sind alle gefordert, ihren individuellen Beitrag zu leisten.
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