Endzeitstimmung in Mattersburg: Das sind die Folgen der Pleite
Binnen drei Wochen hat sich der Bundesligaklub SV Mattersburg in Luft aufgelöst. Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, der Spielbetrieb von Profi- und Amateurmannschaft eingestellt. Die Bankpleite durch Martin Pucher hat auch den Klub mitgerissen. Der Unmut der Menschen in der Region gegenüber Bank- und Klubchef Pucher ist groß, auch wenn der mittlerweile nicht mehr in Hirm wohnt und keinerlei Kontakt zu den verbliebenen Funktionären hat. Dennoch waren zwei Polizisten bei der Generalversammlung im SVM-Café.
Was ist mit den Angestellten des Klubs?
Alle (auch die Kicker) können beim Insolvenzentgeltfonds ihr Gehalt bis Ende der Kündigungsfrist (nach jeweiligem Kollektivvertrag) weiterbeziehen – Höchstbezug ist die doppelte Höchstbemessungsgrundlage von 5.370 Euro, also 10.740 Euro brutto. Wer danach noch keinen Job hat, muss zum Arbeitsamt.
Was ist mit den Spielern?
Wenn der Insolvenzantrag gestellt ist, kann der Masseverwalter den Klub auflösen oder die Verträge der einzelnen Spieler auflösen. Diese wären dann vertragslose Spieler und könnten jederzeit angemeldet werden. Von den Spielern, die einen Vertrag hatten, ist Philipp Erhardt bei Türkgücü in München gelandet. Für Andreas Kuen gibt es von Sturm großes Interesse. Entscheidet der Masseverwalter, dass auch die Amateure eingestellt werden, müssen diese auf eine Ausnahmeregelung des Fußballverbandes hoffen, weil die Transferzeit im Amateurbereich schon vorbei ist.
Was passiert mit dem Stadion?
Der Grund, auf dem es steht, gehört der Stadt Mattersburg. Nur die kann entscheiden, ob dort etwas anderes gebaut werden darf. Die Gebäude wie Klubhaus und Tribüne gehören dem insolventen Klub. Der Masseverwalter kann zum Beispiel das Inventar des SVM-Café verkaufen. Oder den 4.000-Liter-Bier-Tank unter der Tribüne. Oder die Sitzschalen. Oder das Flutlicht.
Wer bekommt den Platz von Mattersburg, und was ist mit der 2. Liga?
WSG Tirol muss in der Liga bleiben. Die Rapid Amateure sollen den vakanten 16. Platz in der 2. Liga einnehmen. „Ich gehe davon aus, dass es die Zustimmung geben wird, weil alle ein Interesse daran haben, dass wir mit 16 Klubs spielen“, sagt Liga-Vorstand Christian Ebenbauer. ÖFB-Generalsekretär Thomas Hollerer muss hingegen an alle Ligen denken und sagt: „Man muss begründen, warum hier ein Klub aufsteigen darf und in allen anderen Ligen die Klubs nicht aufsteigen dürfen.“
Was passiert im Cup, der mit Mattersburg ausgelost wurde?
Beim ASKÖ Gmünd darf man den Aufstieg in die 2. Runde feiern. Der Klub aus der Kärntner Liga erspart sich die Reise ins Burgenland und kommt kampflos weiter.
Was passiert mit der Fußball-Akademie?
Die Stadt Mattersburg, das Land Burgenland und der burgenländische Fußballverband haben sich für die Fortführung des Betriebes der Akademie ausgesprochen. „Die Rahmenbedingungen für eine Weiterführung werden wir in weiteren Gesprächen erarbeiten“, sagte Landeshauptmann Doskozil. Der SV Mattersburg zahlte im Jahr 800.000 Euro, das Land rund eine Million. Die drei Nachwuchsteams spielen weiter für den burgenländischen Verband in den ÖFB-Jugendligen.
Wird die Regionalliga Ost nachbesetzt?
„Für mich hat die Regionalliga Ost bis zum heutigen Tag 15 Vereine“, sagt ÖFB-Generalsekretär Hollerer. Den Aufstieg von Rapid II muss das ÖFB-Präsidium genehmigen. Der Antrag der Hütteldorfer auf den Aufstieg der zweiten Mannschaft in die 2. Liga ging am Donnerstag beim ÖFB ein.
Die Auflösung der Mattersburger Amateure kann nur der Masseverwalter bestimmen. Sollte beides eintreten, gibt es nur 13 Klubs in der Regionalliga.
Und wieder meint Hollerer, dass man sachliche Begründungen brauche, warum Klubs aus der Landesliga aufsteigen dürfen und die aus anderen Ligen nicht. Die Vienna aus Wien, Siegendorf aus dem Burgenland und Kottingbrunn aus Niederösterreich würden die Landesliga verlassen, um mitzuspielen. „Aber man muss sich schnell entscheiden“, sagt Kottingbrunns Obfrau Claudia Winkler, am 21. August beginnt die Meisterschaft. Zudem wäre es in der kurzen Zeit schwer, die geforderte zweite Mannschaft zu stellen.
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