EU-Bericht: Exzellentes Zeugnis für Österreichs Badeseen

Am grünen See in der Steiermark gibt es ein Tauchverbot.
In nur fünf EU-Ländern wurde die Wasserqualität noch besser bewertet. Bei den Ländern unter dem EU-Schnitt gibt es Überraschungen.

Die Qualität der österreichischen Badegewässer ist wie in der Vergangenheit hervorragend. Der jährliche Badegewässer-Bericht der EU vom Dienstag kommt zu dem Schluss, dass - ebenso wie im Vorjahr - 95,1 Prozent der heimischen Gewässer eine "exzellente Qualität" aufweisen, der Rest ist ausreichend. Kein österreichischer Badesee wird als "schlecht" eingestuft.

Nur in einem von 263 überprüften österreichischen Gewässern war eine Bewertung nicht möglich, geht aus dem von der EU-Kommission und der Europäischen Umweltagentur veröffentlichten Bericht hervor. Im europaweiten Vergleich liegt Österreich damit so wie in den vergangenen Jahren im Spitzenfeld. Einen höheren Anteil an Badegewässern mit "exzellenter Qualität" weisen aktuell nur Luxemburg (100 Prozent), Malta (98,9 Prozent), Zypern (97,3 Prozent) und Griechenland (95,9 Prozent) auf.

Im europäischen Durchschnitt wurden heuer 85,0 Prozent der Küsten- und Binnengewässer als "exzellent" eingestuft. Dies ist ein Anstieg gegenüber 2013, als nur 82,6 Prozent eine Top-Bewertung erzielten, aber ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert (85,5 Prozent). 96 Prozent der EU-Gewässer erfüllen aktuell die Mindeststandards mit ausreichender Qualität - auch hier ein leichter Rückgang gegenüber dem vergangenen Jahr (96,3 Prozent).

Diese Ländern sind unter dem EU-Durchschnitt

Am schmutzigsten sind die Badegewässer in Bulgarien, wo nur 44,2 Prozent die höchsten Qualitätskriterien der EU erfüllen. Unter dem EU-Durchschnitt liegen außerdem Rumänien, Albanien, Schweden, die Slowakei, die Schweiz, Großbritannien, Estland, Polen, Ungarn, Irland, die Niederlande, Slowenien, Frankreich und Tschechien.

Für den EU-Bericht wurden rund 22.000 Badegewässer am Meer oder im Landesinneren in ganz Europa untersucht. 76 Gewässer erfüllten über die Dauer von fünf Jahren die Anforderung der entsprechenden EU-Richtlinie nicht, 44 davon in Italien, 24 in Frankreich, vier in Spanien und jeweils eines in Bulgarien, Dänemark, Irland und den Niederlanden.

 

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