Zuverdienst oder Untreue: Was Parlamentarier verdienen dürfen
Michaela Steinacker ist seit 2013 ÖVP-Nationalratsabgeordnete und war von 2013 bis 2016 Generalbevollmächtigte der „Raiffeisen evolution project development GmbH“, im Jahr 2017 Angestellte der GmbH. Und genau dieses und bringt sie nun ins Visier der Justiz. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht Infos einer anonymen Hinweisgeberin nach. Laut dieser habe Steinackers Tätigkeit als „verdeckte Parteispende“ des Raiffeisen-Konzerns an die ÖVP gedient. Die ÖVP-Justizsprecherin habe „tatsächlich ausschließlich“ für die Partei, nicht das Unternehmen gearbeitet und soll „in einer nicht dem Arbeitsumfang entsprechenden Höhe“ entlohnt worden sein, so der Vorwurf.
9.228 € brutto verdient ein Mandatar/Monat
Nebeneinkünfte müssen gemeldet werden. Dabei wird unterschieden in 5 Kategorien
bis 1.000 € (Kategorie 1) 1.001 bis 3.500 € (Kategorie 2) 3.501 bis 7.000 € (Kategorie 3) 7.001 bis 10.000 € (Kategorie 4) über 10.000 € (Kategorie 5)
Folgende Abgeordnete haben laut meineabgeordnete.at für 2019 ein meldepflichtiges Einkommen in der Kategorie 5 angegeben. Sind bereits Daten von 2020 vorhanden, stehen sie in Klammer dabei.
Helmut Brandstätter (NEOS): Autor, Herausgeber und Vorstandsmitglied der APA (2020 auch Berater, aber nur noch auf Stufe 3)
Karin Doppelbauer (NEOS): Landwirtin und leitende Angestellte
Martin Engelberg (ÖVP): Unternehmer in der Immobilienbranche und Consulter, Lehrbeauftragter
Hubert Fuchs (FPÖ): Steuerberater, Lehrbeauftragter, Finanzreferent der FPÖ, sowie Herausgeber und Schriftleiter
Christian Ragger (FPÖ): Rechtsanwalt (auch 2020 auf Stufe 5)
Harald Stefan (FPÖ): Notar
Gerhard Kaniak (FPÖ): Apotheker und Miliz-Heeresapotheker
Hans Stefan Hintner (ÖVP): Bürgermeister und Pressemitarbeiter einer Genossenschaft (2020 nur noch Bürgermeister auf Stufe 4)
Peter Haubner (ÖVP): Unternehmer und Vorstand des Österreichischen Genossenschaftsverbandes
Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Wirtschaftskammerfunktionärin und Unternehmerin
Karlheinz Kopf (ÖVP): Aufsichtsrat, Generalsekretär der WKO, Mitglied des Beirats einer Immobilienfirma
Christian Stocker (ÖVP): Vizebürgermeister und Rechtsanwalt (2020 ebenfalls, aber nur noch auf Stufe 4)
Werner Saxinger (ÖVP): Musste 2019 noch nicht melden; 2020 ist er als Arzt auf Stufe 5. Herr Saxinger ist im April 2020 in den Nationalrat gekommen und unterlag 2019 daher noch keiner Meldepflicht.
Über 40 Abgeordnete haben keine gemeldeten Nebeneinkünfte.
Fakt ist, dass Nationalratsabgeordnete monatlich für ihre Parlamentsarbeit 9.228 Euro brutto erhalten. Was sie durch ihren Hauptberuf – einige Mandatare sind Ärzte, Anwälte oder Landwirte – oder durch Nebenbeschäftigung verdienen, müssen sie melden. Eine Obergrenze gibt es nicht, wohl aber wird in Kategorien unterschieden. Auf der Plattform meineabgeordneten.at sind Nebeneinkünfte, Firmenbeteiligungen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten der 183 Abgeordneten einsehbar. Übermittelt werden die Daten laut Marion Breitschopf von meineabgeordneten.at von den Mandataren bzw. deren Klubs. „Alle Einträge aus dem Firmenbuch oder Vereinsregister werden ein Mal pro Monat abgeglichen“, so Breitschopf, die dafür plädiert, Einkünfte über 10.000 Euro zu präzisieren. „Das kann nämlich 11.000 oder 500.000 Euro bedeuten.“ Derzeit fallen 13 Mandatare in die Kategorie 5, 40 haben keine gemeldeten Nebeneinkünfte, so Breitschopf.
Parlamentarismusexperte Werner Zögernitz (er war langjähriger Klubdirektor der ÖVP) sieht im Gespräch mit dem KURIER als entscheidende Frage, ob die Immunität von Michaela Steinacker überhaupt aufgehoben wird. Dabei geht es zunächst darum, ob es einen Zusammenhang zwischen dem allfälligen Delikt und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten gibt.
"Hochkomplexer Fall" für den Immunitätsausschuss
Die Immunität schützt Abgeordnete nur für den Fall, dass ein solcher Zusammenhang vorliegt. Andernfalls braucht es keine Zustimmung des Nationalrats. Bei Steinacker – der Verdacht lautet auf Untreue und Vorteilsannahme – dürfte ein solcher Zusammenhang angenommen werden. Damit liegt der Ball beim Immunitätsausschuss, wo eine Mehrheit sich für die behördliche Verfolgung aussprechen müsste. Zögernitz betont, er wolle und könne dem Ausschuss nicht vorgreifen, aber es würde ihn nicht wundern, wenn es zu keiner Auslieferung käme.
Darüber hinaus sieht Zögernitz in der Causa ein Beispiel für einen generellen Trend zur Kriminalisierung der Politik, der ihm Sorgen bereitet. Und es stelle sich grundsätzlich die Frage: Wollen wir, dass Abgeordnete in ihrem Brotberuf tätig sind/bleiben? Der Parlamentarismusexperte beantwortet diese Frage mit einem klaren Ja. Und letztlich sei es die Sache des jeweiligen Unternehmens, wie viel ihm ein Mitarbeiter wert ist.
Für Georg Bürstmayr, grüner Mandatar und Mitglied des Immunitätsausschusses, handelt es sich um einen „hochkomplexen Fall“. Ob Steinacker ihre Immunität verliere oder nicht, könne „erst nach Einbeziehung von juristischen Experten und nach eingehender Besprechung mit den anderen Fraktionen beurteilt“ werden.
Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk will sich aufgrund der vorliegenden Fakten einer Bewertung enthalten. Die Vorwürfe allein seien noch zu wenig, sagt er zum KURIER. Der Immunitätsausschuss müsse entscheiden und gegebenenfalls grünes Licht für eine Aufhebung der Immunität geben.
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