Wöginger: "Pendlerpauschale auch im Homeoffice"

Wöginger: "Pendlerpauschale auch im Homeoffice"
ÖVP-Klubchef kündigt gesetzliche Klarstellung an, dass Zulagen und Übrstundenzuschläge auch in Telearbeit gelten

Neben den gesundheitlichen müssten auch die finanziellen Aspekte der Krise beachtet werden, sagt ÖVP-Klubobmann August Wöginger, der auch Chef der ÖVP-Arbeitnehmerorganisation ÖAAB ist. Dazu zählt laut Wöginger klarzustellen, dass es keine finanziellen Einbußen im Homeoffice geben werde.

Wöginger: „Viele Menschen verrichten ihre Arbeit von zu Hause aus. Unklarheit herrscht nun, ob das Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden kann. Es ist selbstverständlich, dass das Pendlerpauschale auch für die Zeit des Teleworkings oder einer Dienstverhinderung gilt.“

Zulagen auch in Quarantäne

Außerdem solle es weiterhin steuerfreie Überstundenzuschläge, sowie Schutz- Erschwernis- und Gefahren-Zulagen auch bei Telearbeit und Quarantäne geben. Wöginger: "Diese Punkte sollen noch diese Woche gesetzlich geregelt werden."

Mitarbeiterbeteiligung einführen

Der ÖVP-Klubchef will auch eine Maßnahme aus dem Regierungsprogramm (Seite 55) in Angriff nehmen: die Möglichkeit einer Mitarbeiterbeteiligung an dem Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind. „Jetzt in der Corona-Krise ist der richtige Zeitpunkt, das Modell der Mitarbeiterbeteiligung, wie der ÖAAB es seit langem fordert, zu ermöglichen. Das Regierungsprogramm bildet hier die Basis“, so Wöginger.

Steuerfreie Bonuszahlung

Das Modell der Mitarbeiterbeteiligung sieht vor, dass Bonuszahlungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu rund 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden. Dem Dienstgeber werde somit die Möglichkeit eingeräumt, eine Prämie oder Zulage zu zahlen, die bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt ankomme.

 Außerdem will Wöginger Corona-Prämien für den Öffentlichen Dienst und auch Polizisten bis zu 3.000 Euro steuerfrei stellen.

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