Wirten, die Sperren ignorieren, droht 30.000 € Strafe

Wirten, die Sperren ignorieren, droht 30.000 € Strafe
Bei einer außerplanmäßigen Nationalratssitzung werden die rechtlichen Grundlagen zur Stützung der Wirtschaft verabschiedet.

„Wer als Inhaber einer Betriebsstätte nicht dafür Sorge trägt, dass die Betriebsstätte, deren Betreten gemäß § 1 untersagt ist, betreten wird, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro zu bestrafen.“ Und wer einen Ort betritt, dessen Betreten untersagt ist, „begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro zu bestrafen“.

So steht es im „Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“, das im Hohen Haus gestern und heute behandelt wurde/wird. Das Sammelgesetz zur Bewältigung der „Corona-Krise“ enthält auch eine neue Rechtsgrundlage für Betriebsschließungen. Diese sehen im Unterschied zum Epidemiegesetz keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz vor.

Wesentlich ist aber die rasche Wirtschaftshilfe, die parallel dazu verabschiedet werden soll. Damit so umfassende und weitreichende Maßnahmen wie der Krisenfonds (alle Infos dazu auf Seite 14) seine Richtigkeit haben und in Gesetzen verabschiedet werden können, tagten Samstagabend zuerst das Plenum, das die Gesetzesvorschläge den zuständigen Ausschüssen zuwies, gleich anschließend die Ausschüsse, die über alle Pakete abstimmten, und sie wieder dem Plenum des Parlaments zuwiesen.

Plenarsitzung ab 9 Uhr

Das Parlament übernimmt dann Sonntagvormittag ab 9 Uhr und wird, nach einer mehr oder minder hitzigen Debatte, die notwendigen Gesetze beschließen. 

Wir streamen die Sitzung hier live: 

Sonntagnachmittag tagt dann der Bundesrat ab 13.30 Uhr, wo die letzten parlamentarischen Hürden genommen werden.

Heute um 18 Uhr muss dann Bundespräsident Alexander Van der Bellen wie bei jedem Gesetz die Rechtmäßigkeit der neuen Gesetze gegenzeichnen, Bundeskanzler Sebastian Kurz kann danach die Gesetzestexte im Bundesgesetzblatt online veröffentlichen. Somit sind die neuen Regelungen ab Montag, 0.00 Uhr, in Kraft.

Der Nationalrat soll auch am 18. und 19. März wie geplant zu seinen nächsten Sitzungen zusammenkommen. Allerdings werden dafür wie schon Samstag und Sonntag verschiedene Vorkehrungen getroffen, um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren: So werden die Abgeordneten zur Vermeidung enger Kontakte nicht alle im Plenarsaal sitzen. Zudem wollen sie etliche beschlussreife Vorlagen erst zu einem späteren Zeitpunkt beraten, um die Sitzungen nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

Zur Minimierung des Ansteckungsrisikos wurden im Parlament alle Veranstaltungen, Führungen und Workshops bis auf weiteres eingestellt.

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