Wie viel die Steuer auf Krisengewinne bringen soll
Energieunternehmen, die von den hohen Gaspreisen profitieren und deshalb außergewöhnliche Gewinne einfahren, müssen eine Zufallsgewinnsteuer zahlen. Diese wurde Mitte November verkündet und am Dienstag endgültig im Nationalrat beschlossen.
Bleibt die grundsätzliche Frage: Wie viel bringt diese Zufallsgewinnsteuer?
Es gelten zwei unterschiedliche Modelle. Fossile Energieunternehmen, etwa Erzeuger oder Händler von Öl und Gas, dürfen 40 Prozent ihrer Zufallsgewinne nicht behalten. Das gilt rückwirkend ab Juli 2022 und vorerst bis 31. Dezember 2023. Als Zufallsgewinne gelten jene Gewinne, die 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der vergangenen vier Jahre liegen.
Etwas anders sieht es bei den Stromversorgern aus: Einnahmen, die über 140 Euro pro Megawattstunde liegen, werden zu 90 Prozent besteuert. Das Modell für Stromerzeuger gilt rückwirkend mit 1. Dezember – bis Ende 2023. Investieren Versorger in erneuerbare Energie, dürfen sie etwas mehr behalten.
Was der Fiskalrat schätzt
Erste Schätzungen fielen vage aus. Das Finanzministerium (BMF) kalkulierte mit zwei bis vier Milliarden Euro Mehreinnahmen. Einen konkreteren Wert errechnete nun der Fiskalrat in seinem Bericht über die öffentlichen Finanzen bis 2026. Der Gesamteffekt der Zufallsgewinnsteuer werde „mit drei Milliarden Euro angesetzt“, heißt es.
Man müsse aber berücksichtigen, dass die Entwicklung der Energiepreise nur „schwer prognostizierbar“ sei. Etwas klarer analysiert der Fiskalrat, welche Energieunternehmen die Steuer am stärksten trifft: „Es ist jedoch abzusehen, dass ein Großteil der budgetären Gesamtwirkung dieser Maßnahme aus dem Energiekrisenbeitrag Strom zustande kommen wird.“
Kurse blieben stabil
Kritiker befürchteten, dass sich die Zufallsgewinnsteuer negativ auf die Kurse börsennotierter Energieversorger auswirken könnte. Seit der Ankündigung der Steuer am 18. November trat dieser Trend noch nicht ein. Die Kurse von Verbund, EVN oder OMV blieben weitestgehend stabil – ein Indiz, dass Österreichs Modell eher ein sanftes ist.
„Der Energiekrisenbeitrag ist ein fairer und temporärer Beitrag der Unternehmen in einer außergewöhnlichen Situation“, sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Der Betrag werde „1:1“ in bestehende Hilfsmaßnahmen fließen – etwa die Strompreisbremse, die rund vier Milliarden Euro kosten dürfte. Diesen Verwendungszweck sieht auch die EU-Verordnung zur Zufallsgewinnsteuer vor.
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