Warum man trotzdem beide Tests macht? „Der logistische Aufwand ist bei den Antigen-Tests geringer. Aber ich bin überzeugt davon, dass es möglich ist, PCR-Tests in den allermeisten Schulen anzubieten. Dies braucht natürlich etliche Wochen Vorbereitungszeit, aber viele Wissenschafter weisen seit Monaten darauf hin, wie wichtig es wäre, flächendeckend PCR-Tests während des nächsten Schuljahrs anzubieten. Und solange man nicht weiß, ob geimpfte Kinder auch übertragen können, wäre es überlegenswert, auch Geimpfte zu testen.“
Das Gesundheitsministerium hält dagegen: „Antigen-Tests ermöglichen durch das rasche Ergebnis der getesteten Person zu jedem Zeitpunkt eine Information über den eigenen epidemiologischen Status.“
HTL-Direktor Hannes Sauerzopf bestätigt, dass Antigen-Tests vom Aufwand her unkomplizierter sind. „Aber das mit den PCR-Tests werden wir auch hinbekommen. Es zahlt sich aus.“
Er setzt hinzu: „Ich gehe dem neuen Schuljahr entspannt entgegen. Für mich beginnt jetzt das dritte Jahr als Direktor an der größten Schule Österreichs. Ich bin Krisenmanagement von der ersten Stunde an gewöhnt.“
Was ist mit den Aerosolen im Klassenzimmer?
Wer kann, der lüftet: „Es gibt nichts Besseres und Billigeres als Querlüften. Luftreiniger brauchen wir nicht“, sagt Schulleiter Sauerzopf. Weil dies aber nicht in jedem Schulgebäude und in jeder Klasse möglich ist, werden ab dem neuen Schuljahr Luftreinigungsgeräte zur Verfügung gestellt. Insgesamt 4.000 Geräte werden angeschafft. Die ersten Geräte werden erst zu Schulbeginn geliefert. Die Wartung liegt allerdings bei den Schulen.
Was haben Kläranlagen mit Schulen zu tun?
Auch das ist Teil des sogenannten Frühwarnsystems, das helfen soll, Trends im Pandemiegeschehen schnell zu erkennen: 116 Kläranlagen werden am sogenannten Abwassermonitoring beteiligt sein, damit sollen 75 Prozent der Schüler erfasst werden. Durch diese Proben auf regionaler Ebene sollen frühzeitig Infektionen erkannt und Cluster verhindert werden. Mikrobiologe Wagner ist skeptisch: „Abwassertests auf SARS-CoV-2 sind sinnvoll, aber haben mit Schulschutz zunächst nichts zu tun. Da wird ja die Inzidenz des gesamten Einzugsgebiets einer Kläranlage abgeschätzt. Entscheidend hierbei ist, welche Konsequenzen bei welchen Grenzwerten aus den Abwassertestergebnissen für die Schulen gezogen werden.“
Was, wenn mein Kind positiv getestet wird?
Das genaue Vorgehen entscheidet die Schule in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde. Meistens werden nach dem ersten positiven Antigen-Test weitere gemacht, um sicher zu sein. Dann werden Eltern und Gesundheitsbehörde informiert. Schule und Behörde entscheiden gemeinsam, wie das weitere Umfeld bewertet wird. Die Definition, wer als K1 gilt, hat sich immer wieder verändert. Geimpfte können nicht K1 sein. Mikrobiologe Michael Wagner: „Die Frage, wer als K1-Person in der Schule gilt, ist sehr spannend. Nur der Sitznachbar oder die ganze Klasse? Epidemiologisch wäre Letzteres wesentlich sinnvoller.“
Fix ist, dass auch hier ein Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften gemacht wird: Das Gesundheitsministerium empfiehlt, geimpfte Schüler trotz Infektion eines Klassenkameraden weiter in die Schule gehen zu lassen. Die letzte Entscheidung trifft aber immer die lokale Gesundheitsbehörde.
Was sage ich im Büro, wenn mein Kind in Quarantäne muss?
Durch die Sonderbetreuungszeit, die bis Schulschluss möglich war, konnte man per Rechtsanspruch bis zu vier Wochen von der Arbeit freigestellt werden. Eltern bezogen ihr bisheriges Entgelt, der Arbeitgeber erhielt dieses aus Bundesmitteln ersetzt.
Diese Möglichkeit wurde bis dato nicht für die Zeit ab Herbst verlängert. „Das bedeutet für betroffene Eltern, dass sie auf das bisherige Arbeitsrecht zurückgreifen müssen“, erklärt Arbeitsrechtsexperte Philip Brokes von der Arbeiterkammer Wien. Konkret heißt das entweder Pflegefreistellung – für den Fall, dass ein Kind wegen Erkrankung zu Hause bleiben muss. Der Anspruch ist allerdings mit nur einer Woche pro Arbeitsjahr und pro Elternteil begrenzt (bei unter 12-Jährigen gebührt bei neuerlicher Erkrankung eine zweite Woche).
Für alle sonstigen Fälle, wo eine Betreuung zu Hause notwendig ist, etwa bei Quarantäne wegen K1, gilt: Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen. Das Problem dabei, sagt Brokes: „Die Freistellung gebührt nur für eine ,verhältnismäßig kurze Zeit’, als Orientierungswert wird eine Woche herangezogen. Das wird oft nicht ausreichen. In beiden Fällen gilt: Der Arbeitgeber erhält für die Dauer der Freistellung keine Entschädigung vom Bund wie bei der Sonderbetreuungszeit, sodass die Handhabe im Einzelfall neu mit dem Arbeitgeber auszuverhandeln ist.“
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