Auf Jahreseinkommen bis 11.000 Euro fallen in Österreich gar keine Steuern an, danach gibt es sechs verschiedene Steuer-, bzw. Tarifstufen. So wird das Jahreseinkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro zum Beispiel mit 20 Prozent besteuert, das Einkommen zwischen 18.000 bis 31.000 mit 32,5 Prozent usw. – das nennt man Progression.
Die Kalte Progression beschreibt folgenden Effekt: Löhne werden an die Inflation, also die Teuerung des Alltagslebens, angepasst. Der Steuerzahler verdient somit zwar brutto mehr, er zahlt in Summe aber auch anteilsmäßig mehr Steuern als zuvor, weil sich ein höherer Anteil seines Brutto-Einkommens in eine höhere Tarifstufe schiebt. Obwohl sein Einkommen steigt, verliert er so durch die Inflation schleichend an Kaufkraft.
Der neue Modus
Künftig soll das folgendermaßen verhindert werden: Zwei Drittel dessen, was der Finanzminister durch die Kalte Progression einnimmt, erhält der Steuerzahler automatisch zurück. Wie? Indem die Tarifstufen automatisch um zwei Drittel des Werts der Inflation an die Einkommen angepasst werden. Ein Drittel bleibt dem Finanzminister, um auch in Zukunft gezielte steuerliche Maßnahmen setzten zu können.
Muss er dieses Drittel dem Steuerzahler zurückzahlen? Hier bleibt die gesetzliche Regelung abzuwarten. Ganz abgeschafft ist die Kalte Progression sowieso nicht: Die höchste Steuerstufe – Einkommen ab einer Million Euro werden mit 55 Prozent besteuert – wird im aktuellen Modell nicht angepasst. Das Wirtschaftsforschungsinstitut und das Institut für Höhere Studien sollen jährlich einen Bericht erstellen, der die Grundlage zur Berechnung der Kalten Progression liefert.
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