Wie die Kalte Progression (fast) abgeschafft wird
Türkis-Grün setzt eine jahrzehntelange Forderung aller Parteien um und schafft die Kalte Progression mit 1. Jänner 2023 ab – zumindest teilweise. Was aber ist überhaupt die Kalte Progression?
Auf Jahreseinkommen bis 11.000 Euro fallen in Österreich gar keine Steuern an, danach gibt es sechs verschiedene Steuer-, bzw. Tarifstufen. So wird das Jahreseinkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro zum Beispiel mit 20 Prozent besteuert, das Einkommen zwischen 18.000 bis 31.000 mit 32,5 Prozent usw. – das nennt man Progression.
Die Kalte Progression beschreibt folgenden Effekt: Löhne werden an die Inflation, also die Teuerung des Alltagslebens, angepasst. Der Steuerzahler verdient somit zwar brutto mehr, er zahlt in Summe aber auch anteilsmäßig mehr Steuern als zuvor, weil sich ein höherer Anteil seines Brutto-Einkommens in eine höhere Tarifstufe schiebt. Obwohl sein Einkommen steigt, verliert er so durch die Inflation schleichend an Kaufkraft.
Der neue Modus
Künftig soll das folgendermaßen verhindert werden: Zwei Drittel dessen, was der Finanzminister durch die Kalte Progression einnimmt, erhält der Steuerzahler automatisch zurück. Wie? Indem die Tarifstufen automatisch um zwei Drittel des Werts der Inflation an die Einkommen angepasst werden. Ein Drittel bleibt dem Finanzminister, um auch in Zukunft gezielte steuerliche Maßnahmen setzten zu können.
Muss er dieses Drittel dem Steuerzahler zurückzahlen? Hier bleibt die gesetzliche Regelung abzuwarten. Ganz abgeschafft ist die Kalte Progression sowieso nicht: Die höchste Steuerstufe – Einkommen ab einer Million Euro werden mit 55 Prozent besteuert – wird im aktuellen Modell nicht angepasst. Das Wirtschaftsforschungsinstitut und das Institut für Höhere Studien sollen jährlich einen Bericht erstellen, der die Grundlage zur Berechnung der Kalten Progression liefert.
Sechs Tarifstufen
Jahreseinkommen bis 11.000 Euro ist steuerfrei. Ab dann gelten bis 18.000 Euro: 20 % Steuern.
18.000–31.000: 32,5 %.
31.000–60.000: 42 %.
60.000–90.000: 48 %.
90.000–1.000.000: 50 %.
Ab dann: 55 %
Ersparnis
Durch die (Teil-)Abschaffung der kalten Progression erspart sich eine Person mit einem Monatseinkommen von 2.500 Euro brutto laut Berechnungen des Finanzministeriums von 2023 bis 2026 in Summe 2.297 Euro. Das entspricht einer Entlastung von rund 574 Euro jährlich. Diese Berechnung setzt voraus, dass die Inflation auf hohem Niveau bleibt
Kommentare