Sofortmaßnahmen
(Volumen: 5 Milliarden Euro)
- 500 Euro für alle Erwachsenen, 250 Euro für Kinder: Diese Beträge setzen sich zusammen aus 250 Euro Klimabonus und 250 Euro "Geld zurück-Bonus" bzw. "Teuerungsbonus" (bei Kindern je die Hälfte). Auszahlung ab Oktober entweder per Überweisung oder Gutschein.
- 300 Euro für vulnerable Gruppen wie Arbeitslose, Sozialhilfebezieher und Mindestpensionisten: Betrag wird ab September automatisch ausbezahlt.
- 180 Euro als eine Art 13. Familienbeihilfe im August.
- 2.000 Euro erhöhter Familienbonus (statt 1.500) und erhöhter Kindermehrbetrag von 550 Euro (statt 450) für das gesamte Jahr 2022. Diese werden entweder direkt über die Lohnverrechnung vom Arbeitgeber ausbezahlt - das ist voraussichtlich ab September oder Oktober möglich - oder sie werden im nächsten Jahr mit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 beantragt.
- 500 Euro einmaliger Teuerungs-Absetzbetrag für 2022. Zwischen 1.100 und 1.800 Euro Einkommen greifen die 500 Euro voll, darunter gibt es eine Einschleifung durch den SV-Deckel, darüber eine Einschleifregelung bis 2.500 Euro. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Veranlagung für 2023, bei Pensionisten bereits im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung.
- Drei Mal bis zu 500 Euro für ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge: Der sogenannte "Digi-Scheck" wird bis 2024 verlängert.
Erklärung zum Klimabonus: Dieser wird heuer ohne regionale Staffelung an alle in Höhe von 250 Euro ausbezahlt. Gedacht war der Klimabonus als Ausgleich für die CO2-Steuer. Je nach Wohnort waren pro Person zwischen 100 und 200 Euro vorgesehen. Die niedrigste Stufe ist ausschließlich für die Wienerinnen und Wiener, wohnt man beispielsweise in Graz oder einer anderen größeren Stadt ist man in der Stufe zwei. Die dritte Stufe erhalten viele Umlandgemeinden. Anspruch auf die höchste Stufe hat ein gutes Drittel der Bevölkerung, vorwiegend am Land. Die CO2-Bepreisung wird von Juli auf Oktober verschoben.
Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft
(Volumen: rund 1 Milliarde Euro)
- 3.000 Euro Mitarbeiterprämie sind steuer- und abgabenfrei sowie SV-beitragsfrei.
- Strompreiskompensation: Details noch offen.
Strukturelle Maßnahmen
(Volumen: rund 22 Milliarden Euro bis 2026)
- Abschaffung der kalten Progression: Die Steuerstufen werden angepasst - wie viel das den Arbeitnehmern konkret bringt, ist individuell zu berechnen.
- Sozialleistungen werden künftig jährlich valorisiert, also an die Inflation angepasst. Das betrifft Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag, Studienbeihilfe, Krankengeld, Reha- und Umschulungsgeld. Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, Pensionen und Pflegegeld werden bereits valorisiert.
- Lohnnebenkosten werden gesenkt: der Unfallversicherungsbeitrag (UV-Beitrag) um ein Zehntel, der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) auf 3,7 Prozent.
Die Regierung liefert zudem einige Rechenbeispiele mit, wie sich die Entlastung konkret für 2022 auf Bevölkerungsgruppen auswirken soll:
Ehepaar mit zwei Kindern (10 und 14 Jahre) aus Graz:
Mann mit Monatseinkommen von 1.500 Euro brutto:
- Steuerentlastung (erhöhter Familienbonus + Absetzbetrag): 625 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
Frau mit Monatseinkommen von 2.500 Euro brutto:
- Steuerentlastung (erhöhter Familienbonus + Absetzbetrag): 380 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Klimabonus für zwei Kinder: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus für zwei Kinder: 250 Euro
- 13. Familienbeihilfe: 360 Euro
In Summe Entlastung für 2022: 2.865 Euro.
Die Abschaffung der kalten Progression bzw. die Valorisierung der Sozialleistungen bringen der Familie zusätzlich eine Entlastung von 5.255 Euro, hochgerechnet bis 2026.
Pensionisten-Ehepaar aus Villach:
Mann mit Monatspension von 1.300 Euro brutto:
- Steuerentlastung (Absetzbetrag): 500 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
Frau mit Monatspension von 1.100 Euro:
- Steuerentlastung (Absetzbetrag): 226 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
In Summe Entlastung für 2022: 1.726 Euro.
Die Abschaffung der kalten Progression bringen dem Pensionisten-Paar zusätzlich eine Entlastung von 2.382 Euro, hochgerechnet bis 2026.
Alleinerzieherin mit einem Kind (4 Jahre) aus Wien:
Frau mit Monatseinkommen als Teilzeitangestellte von 800 Euro brutto:
- Steuerentlastung (Absetzbetrag): 252 Euro
- Aufstockung des Kindermehrbetrags: 200 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Klimabonus für das Kind: 125 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus für das Kind: 125 Euro
- 13. Familienbeihilfe: 180 Euro
- Einmalzahlung für vulnerable Gruppen: 300 Euro
In Summe Entlastung von 1.682 Euro pro Jahr
Die Abschaffung der kalten Progression bzw. die Valorisierung der Sozialleistungen bringen der Familie zusätzlich eine Entlastung von 1.177 Euro, hochgerechnet bis 2026.
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