Das Thema ist weltanschaulich und emotional hoch aufgeladen. Dementsprechend brachten sich die Vertreter beider Positionen bereits im Vorfeld der VfGH-Session argumentativ in Stellung. Die Befürworter einer Aufhebung der geltenden Regelung berufen sich im Wesentlichen auf das Recht auf Selbstbestimmung und die Menschenwürde. In einer freien und demokratischen Gesellschaft sei die Autonomie ein derart hohes Gut, dass der Staat nicht vorschreiben dürfe, auf welche Art man sterben wolle, und dass man auch nicht leiden müsse, wenn man das nicht wolle.
Warnung vor „Geschäft“
Die Gegenseite argumentiert insbesondere mit der Gefahr des Missbrauchs: aus dem „Recht auf einen selbstbestimmten Tod“ könnte zunehmende Druck auf Kranke und Ärzte entstehen, von diesem Recht doch Gebrauch zu machen. Insbesondere wird vor einer „Kommerzialisierung“ des Sterbens gewarnt. „Das Sterben darf nicht zum Geschäft werden“, hielt etwa Kardinal Christoph Schönborn fest, Pflegebedürftige dürften nicht unter Druck kommen, ihr Sterben zu erbitten.
Ähnlich der evangelische Bischof Michael Chalupka, der allerdings dafür plädiert, „für dramatische Ausnahmefälle Möglichkeiten der Straffreiheit“ vorzusehen.
Generell zählen die christlichen Kirchen zu den schärfsten Kritikern einer von der Gegenseite als „Liberalisierung“ bezeichneten Änderung der bestehenden Gesetzeslage. Von daher wird in der Debatte auch oft ins Treffen geführt, religiös begründete Überzeugungen dürften in einer säkularen Gesellschaft keine privilegierte Berücksichtigung erfahren.
Indes hat die – sich als nicht religiös bezeichnende – ehemalige Wiener Gesundheitsstadträtin (SPÖ) und Ärztin Elisabeth Pittermann erklärt, ihr Motiv für die Ablehnung des assistierten Suizids sei „die Angst vor Missbrauch, die Angst vor einem Tabubruch, die Angst davor, sich allmächtig zu fühlen“. Aber auch (der als SPÖ-nahe geltende) Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres hat sich klar positioniert: „Aktive Sterbehilfe ist für uns als Ärztekammer nicht akzeptabel.“
Im Kern geht es bei der Debatte um das Verständnis von Autonomie (was bedeutet diese etwa in einer Ausnahmesituation?), Freiheit, Würde – letztlich also um ein bestimmtes Menschenbild. Nicht nur die Kritiker der Sterbehilfe, auch deren Befürworter bringen ihre jeweiligen weltanschaulichen Prämissen ein.
Das gilt auch für die Höchstrichter, die am Ende über diese schwierige Frage zu entscheiden haben.
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