Zweitens ist geplant, Großverfahren zu evaluieren – das betrifft aber nicht nur die WKStA, sondern unter anderem auch die Staatsanwaltschaft Wien, die ebenfalls über Jahre hinweg Großverfahren führt (das Meinl-Verfahren läuft seit 2007).
Die Konsequenz aus der Evaluierung ist eine politisch heikle Entscheidung: Die Behörde könnte Kompetenzen verlieren bzw. andere dazubekommen. Die ÖVP wünscht sich, dass Wirtschaftsstrafsachen effizienter ermittelt werden. Die Grünen wollen die Behördenstruktur mit ihrem geplanten Transparenzpaket abstimmen.
Externe und interne Evaluierung
Im Justizministerium trifft man bereits Vorbereitungen für die Evaluierung – es soll ein Instrument entwickelt werden, um die Arbeit der Staatsanwälte aussagekräftig zu bewerten und Best-Practice-Beispiele auszumachen.
In der WKStA geht nun die Sorge um, die Behörde könnte beschnitten werden – was Justizministerin Zadić allerdings mehrmals entkräftete. Für die Evaluierung, die ein externes Unternehmen durchführen könnte (wie Jabloner vorschlug) will man sich offenbar wappnen.
Wie der KURIER erfuhr, hat die Behördenleitung eine interne Evaluierung zur Arbeitsbelastung veranlasst. In Fragebögen sollen die Staatsanwälte angeben, welche Fälle sie bearbeiten, wie umfangreich der Akt ist und wie viele Beschuldigte es gibt.
Die Maßnahme ist dem Justizressort auf Anfrage nicht bekannt. Die WKStA will interne Vorgänge nicht kommentieren. „Losgelöst davon“ heißt es, dass „die Belastungssituation natürlich regelmäßig intern überprüft“ werde.
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