Fragen zum Karfreitag: "Persönlicher Feiertag" erregt Gemüter

Fragen zum Karfreitag: "Persönlicher Feiertag" erregt Gemüter
Die Regierung greift zur Neuregelung des Karfreitags in den Kollektivvertrag ein. Unter Experten ist das höchst umstritten.

Die Streichung des Karfeiertags als fixer Feiertag für Evangelische und Altkatholiken bleibt ein echtes Aufregerthema.

Die Front verläuft nicht nur zwischen Regierung und Opposition bzw. Gewerkschaft. Auch innerhalb der evangelischen Kirche wird gestritten, weil Bischof Michael Bünker der Streichung des hohen Feiertags zugestimmt hat. Aber auch unter Experten herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Bundesregierung so mir nichts, dir nichts in den Generalkollektivvertrag eingreifen darf, um den dort verankerten Feiertag zu kippen.

Türkis-Blau führt stattdessen wie berichtet einen "persönlichen Feiertag" ein; also einen Urlaubstag, den sich jeder Arbeitnehmer von seinem Urlaubsanspruch nehmen kann, wann er oder sie will. Der Beifall zu dieser „Lösung“ hält sich in engen Grenzen.

Für 96 Prozent der Österreicher ändere sich nichts, verteidigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die neue Regelung am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Die einzige Veränderung gebe es für die Evangelischen. Dies lasse sich begründen, denn es sei nicht fair, dass eine Gruppe mehr Feiertage habe als andere.

Zur Erinnerung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22. Jänner entschieden, dass die bisherige Bevorzugung von Evangelischen und Altkatholiken beim Karfreitag unzulässig ist. Damit steht der zusätzliche Feiertag allen Arbeitnehmern zu. Um einen allgemeinen zusätzlichen Feiertag zu verhindern, wollen ÖVP und FPÖ die Karfreitagsregelung nun aus dem Arbeitsruhegesetz streichen. Die entsprechende Bestimmung (§7 Abs. 3) soll entfallen.

Zu dem Themenkomplex die wichtigsten Fragen

Kann sich jeder einen bestimmten Tag frei nehmen, oder nur Evangelische?

Jeder Arbeitnehmer kann ihn sich im Rahmen seines Urlaubsanspruchs freinehmen. Die neue Regelung stellt nicht auf eine bestimmte Religionszugehörigkeit ab. Evangelische Arbeitnehmer, Altkatholiken und Methodisten verlieren damit einen Feiertag und müssten sich am Karfreitag einen Urlaubstag nehmen, so sie das wollen.

Wie gibt man einen "persönlichen Feiertag" dem Arbeitgeber bekannt?

Der Arbeitnehmer muss seinen "persönlichen Freitag" drei Monate vorher anmelden. Heuer beträgt die Frist aber nur zwei Wochen. Dazu wird im Arbeitsruhegesetz eine Bestimmung eingefügt, die es allen Arbeitnehmern erlaubt, einen Urlaubstag im Jahr auch gegen den Willen des Arbeitgebers zu fixieren. Ins nächste Jahr mitnehmen kann man den persönlichen Feiertag nicht. Was bei einem Arbeitgeberwechsel unterm Jahr gilt, ist ungeklärt.

Konnte man bisher nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auf Urlaub gehen?

Jein. An sich musste der Urlaub bisher vereinbart werden. Aber laut Urlaubsgesetz gibt es schon eine Art Rechtsanspruch. Dort steht nämlich, dass ein Urlaub auch einseitig angetreten werden kann, wenn es keine Einigung mit dem Arbeitgeber gibt, der Urlaub drei Monate im Vorhinein angekündigt wurde, der Betriebsrat eingebunden war und der Arbeitgeber nicht – natürlich immer unter Einhaltung diverser Fristen – beim Arbeitsgericht geklagt hat.

Vollständigkeitshalber muss angeführt werden, dass auch für die Pflege eines erkrankten, im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes (maximal 12 Jahre alt) schon bisher einseitig ein Urlaub angetreten werden kann, sofern der Anspruch auf Pflegefreistellung bereits verbraucht ist.

Wenn man am Karfreitag arbeitet, bekommt man dann einen Feiertagszuschlag?

Sollte der Arbeitnehmer, der sich einen persönlichen Feiertag genommen hat, trotzdem "auf Ersuchen des Arbeitgebers" an diesem Tag arbeiten, steht ihm das Feiertagsentgelt (also das doppelte Gehalt) zu, ohne dass der Urlaubstag verfällt.

Ändert sich für Konfessionslose etwas durch die neue Regelung?

Nein, wer keiner Religionsgemeinschaft angehört, steigt gleich aus wie bisher. Auch Konfessionslosen steht ein "persönlicher Feiertag" im Rahmen der Urlaubstage zu. Welchen Tag man sich dann aussucht, bleibt jedem selbst überlassen.

Ist mit dieser Lösung jegliche Diskriminierung ausgeräumt?

Grundsätzlich verlieren durch die Lösung die Evangelischen und die Altkatholiken einen zusätzlichen freien Tag, den sie bislang hatten.

Jom Kippur, das jüdische Versöhnungsfest, bleibt ein Feiertag. Das eröffnet neue Klagsmöglichkeiten wegen Diskriminierung. Sollte jemand auch bei diesem Tag wegen Ungleichbehandlung klagen, fängt das ganze Spiel wohl von vorne an.

Jom Kippur droht das Schicksal des Karfreitags

 

Bleibt bei den Beamten alles beim Alten?

Ja, Beamte haben am Karfreitag schon jetzt einen halben Tag frei – und diese Regelung bleibt unangetastet. Im Beamtenministerium von Heinz-Christian Strache (FPÖ) haben die Mitarbeiter nach einem Erlass aus 2018  sogar den ganzen Tag frei bekommen. Die Neos prangern das an. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) will diesen ganzen Feiertag für alle ihre Mitglieder haben.

Kanzler Kurz verweist dazu auf unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Sparten der Wirtschaft. Selbst im Öffentlichen Dienst seien die Regelungen sehr divers. Er nannte Lehrer und die Polizei als Beispiele.

Darf die Regierung in den General-KV eingreifen?

Ja, aber der Eingriff stellt einen Tabubruch dar und ist höchst umstritten – unter anderem deshalb, weil noch keine Regierung in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie der Sozialpartner eingegriffen hat.

Es gibt zwei Denkschulen: Die einen Experten sagen, nur durch diesen Eingriff könne die vom EuGH aufgehobene Feiertags-Diskriminierung beseitigt werden, weil sie ja dort verankert war. Die anderen Experten sagen: Falsch, die Regierung hätte auch ganz einfach einen Feiertag für alle einführen oder es den Sozialpartnern überlassen können, selbst eine neue Regelung zu finden. Die Gewerkschaft prüft bereits Klagsmöglichkeiten gegen die jetzige Lösung.

Gibt es Sonderregelungen?

Ja. Nicht gelten soll der "persönliche Feiertag" für Lehrerinnen und Lehrer, die am Karfreitag (heuer der 19. April) ohnehin Osterferien haben. In den Erläuterungen heißt es dazu, der persönliche Feiertag könne einmal pro Urlaubsjahr gewählt werden und damit seien Lehrer schon per definitionem nicht erfasst, da für sie die Begriffe "Schulferien" und "Schuljahr" gelten.

Was sagen die Oppositionsparteien?  

Die SPÖ hat schon vor der Entscheidung eine Online-Petition gestartet, die für einen Karfreitags-Feiertag für alle Österreicher plädiert. Für SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner sei die neue Regelung untauglich und arbeitnehmerfeindlich.

Für Daniela Holzinger von der Liste Jetzt ist der von der Regierung ausgerufene "persönliche Feiertag" lediglich "nett verpackter Urlaubsraub".

Den NEOS geht es zu schnell. Es drohe eine Hüftschuss-Regelung mit neuen Rechtsunsicherheiten rund um Feiertagszuschläge: "Das ist eine Belastung und Unsicherheit für Unternehmen, die jetzt schon enormen Aufwand für die Lohnverrechnung betreiben müssen", erklärte Sozialsprecher Gerald Loacker am Dienstag.

Was sagen die Religionsvertreter dazu?

Für den evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker ist die von der Regierung vorgestellte Karfreitagsregelung erstaunlicherweise eine "positive Lösung mit Wermutstropfen". Positiv sei, "dass nun Evangelische die Möglichkeit haben, den ganzen Karfreitag als ihren Feiertag zu begehen".  Als "Wermutstropfen" bezeichnete er die Tatsache, "dass dieser selbst gewählte Feiertag aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist".

Kärntens Superintendent Manfred Sauer ist über Bünkers Haltung verwundet. Sauer ist über die Karfreitagslösung "überhaupt nicht glücklich". Er ist "empört und geschockt über das Ergebnis". Sauer hofft, dass sich die Evangelischen zu weiteren Protesten entschließen und rechtliche Schritte ergreifen. "Den Evangelischen wird ein Feiertag weggenommen. Das ist ein inakzeptabler Vorschlag, wir sind um unseren Karfreitag betrogen worden", sagte Sauer.

Der Generalsekretär der katholischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, bezeichnete es als "erfreulich, dass eine Lösung gefunden wurde, die für Evangelische und Altkatholiken akzeptabel ist und ihnen ermöglicht, den Karfreitag als Feiertag in gewohnter Weise zu begehen."

Die altkatholische Kirche hat gemischte Gefühle. Positiv findet es Bischof Heinz Lederleitner, dass es allen Angehörigen von Religionsgemeinschaften möglich wird, an einem besonderen Feiertag frei zu nehmen. Dennoch stellt die Altkatholische Kirche Österreichs fest, dass ihnen damit etwas weggenommen wurde.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sieht die Karfreitags-Lösung vorsichtig optimistisch. "Es klingt wie eine annehmbare und vernünftige Zwischenlösung, wobei man abwarten muss, wie sie sich in der Praxis bewährt", schrieb Präsident Ümit Vural auf Facebook. Er freut sich über einen Rechtsanspruch der Muslime auf einen Feiertag.

Was sagen die Arbeitnehmervertreter dazu?

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl zeigte sich im Ö1-Morgenjournal am Mittwoch erzürnt: "Im Moment ist die Situation, dass es mit dieser Entscheidung eine Verhöhnung für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gibt. Es wird vielen Beschäftigten etwas weggenommen.“ Anderl sprach von der "schlechtesten" Lösung, "um eine Diskriminierung zu beseitigen."

Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) geht davon aus, dass die Neuregelung rechtlich nicht hält. "Beim ersten Darüberschauen gehe ich davon aus, dass diese Regelung nicht halten wird und anfechtbar ist", ist der Leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz überzeugt.

Was sagt die Wirtschaft dazu?

Halbwegs zufrieden ist die Industriellenvereinigung. Nun müsse aber im Endergebnis sichergestellt werden, dass das Gesetz praxisgerecht und tatsächlich ohne Mehrbelastung "der im harten internationalen Wettbewerb stehenden heimischen Unternehmen" ausgestaltet werde.

Angetan ist die Wirtschaftskammer.

Zufrieden zeigte sich am Dienstag der Handel: "Am Karfreitag, einem sehr umsatzstarken Tag für den heimischen Handel, können die Geschäfte in Österreich geöffnet bleiben - und das ist gut so", so Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer.

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