Warum Christian Pilnacek freigesprochen wurde
Die Beine fest im Boden „verankert“, die Hände vor der Brust verschränkt und das Gesicht meist durch eine schwarze Maske „geschützt“: So saß Christian Pilnacek am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht. Dem suspendierten Sektionschef war unschwer anzumerken, dass ihn die Situation belastet.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Chats auf Pilnaceks Handy ausgewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der frühere Generalsekretär des Justizministeriums sein Amt missbraucht und Amtsgeheimnisse verraten hat. Die Konsequenz: eine Anklage samt öffentlicher Verhandlung.
Begonnen hat alles so: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Journalistin der Presse angezeigt, nachdem sich diese in einem Artikel kritisch über die WKStA geäußert hatte.
Insiderwissen
Von dieser Anzeige hat Pilnacek einer KURIER-Journalistin erzählt – und das wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Verstoß gegen das Amtsgeheimnis.
Pilnacek stellte das erst gar nicht in Abrede („Ja, mir ist das passiert“). Allerdings widersprach er heftig dem ihm unterstellten Motiv. Für die Anklage war nämlich klar: Pilnacek habe sein „Insiderwissen“ zu seinem privaten Vorteil verwendet. Und zwar dergestalt, dass er sein Wissen über die Anzeige nur deshalb weitergegeben habe, weil er der WKStA – mit der er seit geraumer Zeit im Clinch lag – schaden habe wollen. Für die Staatsanwaltschaft hat Pilnacek „korrupt“ gehandelt – er habe eine Journalistin mit einem Leak gegen die WKStA instrumentalisieren wollen.
Genau dieser Vorwurf emotionalisierte den Angeklagten sichtlich. Es sei ein „persönlicher Untergriff“, so Pilnacek in seinem Plädoyer, dass man ihm den Korruptionsvorwurf zum ersten Mal vor Gericht und vor der medialen Öffentlichkeit, nicht aber in der Anklage mache.
Pilnacek brachte folgendes Argument, warum er einer Journalistin von der umstrittenen Anzeige der WKStA erzählt habe: Ihm sei es darum gegangen, auf einen systematischen Missstand hinzuweisen. Und dieser besteht laut Pilnacek darin, dass die WKStA auf externe Kritik bisweilen falsch (nämlich in diesem Fall mit einer Strafanzeige) reagiert.
Die Richterin folgte der Darstellung des suspendierten Sektionschefs. Pilnacek habe zwar ein Amtsgeheimnis verraten. Allerdings habe er weder die Presse-Journalistin noch die Öffentlichkeit geschädigt.
Die Konsequenz: ein Freispruch, der vorerst nicht rechtskräftig ist – die Staatsanwaltschaft hat noch Zeit, das Urteil zu beeinspruchen.
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