Fair und gerecht

Es war ein ungewöhnliches, für manche gar verstörendes Bild: Christian Pilnacek, ausgewiesener Strafrechtsexperte und vormals Generalsekretär im Justizressort, fand sich am Mittwoch im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener „Landl“ auf dem Platz des Angeklagten wieder. Der suspendierte Sektionschef habe Amtsgeheimnisse verraten und sei dafür zu bestrafen, argumentierte die Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Grund für die Anklage war die Tatsache, dass Pilnacek einer KURIER-Kollegin erzählte, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf den kritischen Bericht einer Presse-Kollegin mittels Strafanzeige reagiert hatte.
Die Anzeige war völlig überzogen – das sahen gestern sogar Pilnaceks Ankläger so. Für sie ging es aber ohnehin um etwas ganz anderes. „Der Herr Sektionschef hat mit gewissen Herrschaften (in der WKStA; Anm.) ein Problem, das sitzt wie ein Stachel im Fleisch […]“, erklärte einer der Ankläger. Und weil Pilnacek die WKStA auf gut Wienerisch „schneiden“ und der Behörde nachhaltig habe schaden wollen, habe Pilnacek einer Journalistin von der irritierenden Strafanzeige erzählt. Aus Zorn und Rache gewissermaßen, auf dass daraus ein für die WKStA extrem peinlicher Artikel werden möge.
Dazu ist es so nie gekommen. Aber nicht nur deshalb ist der – vorerst noch nicht rechtskräftige – Freispruch für Pilnacek nur fair und gerecht.
Das stärkste Argument ist wohl dieses: Pilnaceks Bruch der Regeln hat weder öffentliche noch private Interessen verletzt.
Die von der Anzeige betroffene Kollegin der Presse hat sich sogar selbst für einen Freispruch Pilnaceks starkgemacht. Und die Öffentlichkeit hat ebenfalls keinen erkennbaren Schaden genommen. So hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung, Pilnaceks Indiskretion habe die Objektivität der Justiz nie gefährdet.
Das klingt trivial, ist aber von erheblicher Bedeutung. Denn zugespitzt könnte man formulieren: Pilnacek hätte der WKStA mit einem für sie peinlichen Artikel ja überhaupt nur dann schaden können, wenn man unterstellt, dass unangenehme Medienberichte in der Justiz gleich schwer wiegen wie Gesetze und objektivierbare Kriterien.
Dem ist naturgemäß nicht so – und alles andere wäre in einem entwickelten Rechtsstaat auch höchst problematisch.
Mit dem Blick auf die vergangenen Tage lässt sich sagen: Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt automatisch zu einer Anklage, auch nicht bei der WKStA. Ist die Suppe zu dünn, wird eingestellt – das zeigt nicht zuletzt der Fall von Ex-Finanzminister Hartwig Löger. Und: Auch nicht jede Anklage führt automatisch zur Verurteilung. Das ist eine gute Nachricht für Herrn Pilnacek – und überhaupt für alle, denen ein funktionierender Rechtsstaat am Herzen liegt.

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