Vor Nationalrat: Streit um Corona-Gesetze hält an

NATIONALRAT - BEHARRUNGSBESCHLÜSSE NACH BUNDESRAT-EINSPRÜCHE GEGEN COVID 19-GESETZE: ANSCHOBER
Das Parlament stimmt über die überarbeiteten Regelungen ab, überdies wird eine Vielzahl an Unterstützungsmaßnahmen – für Familien, Arbeitslose, Künstler – beschlossen.

Die einen wollen der gesamten Regierung das Misstrauen aussprechen, die anderen werfen der politischen Konkurrenz vor, ihre Werte verraten zu haben – die Plenarsitzung des Nationalrats, die heute, Mittwoch, stattfindet, verspricht spannend zu werden.

Im Vordergrund steht dabei freilich die Debatte um die neuen Corona-Gesetze, doch auch andere Themen dürften die Wogen hochgehen lassen. So wollen die Neos in einer aktuellen Europastunde über die Flüchtlingskrise nach dem Brand des Lagers Moria sprechen. Zuvor wird es sich auf Antrag der Grünen um Maßnahmen gegen die Verpackungsflut drehen. Außerdem soll das sogenannte Umweltförderungsgesetz beschlossen werden.

Doch zurück zum großen Streitpunkt Corona-Gesetze. Nachdem der Verfassungsgerichtshof wesentliche Teile der Gesetze von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für rechtswidrig erklärt hatte, musste nachgebessert werden. Zentraler Punkt ist hierbei Paragraf 5: Dieser regelt, wann und unter welchen Bedingungen Ausgangssperren möglich sind. So soll in Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrats der Gesundheitsminister verfügen können, „dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist“. Dazu zählen die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, berufliche Zwecke und der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“. Ein solcher Lockdown soll maximal zehn Tage dauern dürfen.

Definiert werden im neuen Gesetz darüber hinaus Betretungsverbote, die überall außer in privaten Wohnräumen verhängt werden können. Auch die Länder erhalten mehr Kompetenzen, da sie künftig strengere Reglungen als vom Bund vorgesehen einführen können. Überdies soll die viel diskutierte Corona-Ampel gesetzlich verankert werden.

Verfassungskonform?

Obwohl der Entwurf zum neuen Gesetz mehrmals überarbeitet wurde, halten ihn die Neos nach wie vor für verfassungswidrig. Auch dass die Gültigkeitsdauer des Gesetzes bis 30. Juni 2021 festgesetzt ist, aber per Verordnung von der Regierung – ohne Zustimmung des Parlaments – verlängert werden kann, sehen sie als einen Verstoß gegen die in der Verfassung vorgeschriebene Gewaltentrennung an. Aus diesem Grund wollen sie dem Gesetz nicht zustimmen.

Die FPÖ will ebenfalls nicht zustimmen, sondern, ganz im Gegenteil, einen Misstrauensantrag gegen die Regierung einbringen. Die in den Gesetzen vorgesehenen Eingriffe seien unverhältnismäßig, es werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen oder versucht, mit einem Hammer eine Fliege zu erschlagen, wobei allerdings nur das Mobiliar zertrümmert werde, erklärte der blaue Klubobmann Herbert Kickl.

Vonseiten der SPÖ wird es hingegen Zustimmung zum neuen Gesetz geben. Da es ohnehin nur einer einfachen Mehrheit bedarf, wäre es auf die roten Stimmen erst im Bundesrat angekommen, wo die Regierungsparteien keine Mehrheit haben und ein „Nein“ der SPÖ das Gesetz blockiert hätte.

Zahlreiche Hilfen

Der Nationalrat muss sich abseits des Covid-Gesetzes in dieser Sitzung aber noch mit anderen Themen rund um die Corona-Krise beschäftigen. Etwa sollen angekündigte Erleichterungen für Familien beschlossen werden. So wird die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht, der Familienhärtefonds von 60 auf 100 Millionen aufgestockt und die – freiwillige – Sonderbetreuungszeit für Eltern bis Februar verlängert.

Um Arbeitslose zu einer beruflichen Umorientierung zu motivieren, wird ein Bildungsbonus von vier Euro pro Tag zusätzlich zum Arbeitslosengeld beschlossen, wenn eine arbeitslose Person im Auftrag des AMS an einer zumindest viermonatigen Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt.

Letztlich werden auch Hilfen für selbstständige Künstler eingeführt, die unter Einnahmenausfällen leiden. Der Unterstützungsfonds zur Begleichung der Sozialversicherung wird von fünf auf zehn Millionen erhöht.

Kommentare