Plädoyer für das Lockdown-Gesetz

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Im Unterschied zu einer allumfassenden Ausgangssperre gibt es beim österreichischen Lockdown immer Ausnahmen.
Christian Böhmer

Christian Böhmer

Herbert Kickl kann offenbar nicht anders. Weil ÖVP, Grüne und SPÖ heute, Mittwoch, neue Corona-Gesetze und dabei auch Bestimmungen für einen Lockdown beschließen wollen, sprach der freiheitliche Klubobmann allen Ernstes von einer „Corona-Rollkommando-Politik“ und warnte vor einem „System der  Corona-Blockwarte“.

Die abseitige Rhetorik des Freiheitlichen verstellt den Blick auf eine bedeutsame Frage. Denn als vernunftbegabter Staatsbürger reagiert man auf das Reizwort „Ausgangsbeschränkung“ zu Recht sensibel und tendenziell ablehnend.

Mündige Wähler, die sich von ihrer Regierung wie Schafe zu Hause einsperren lassen? Das ist ein Widerspruch in sich.

Und dass die Regierung im Frühjahr einen Lockdown verhängt hat, den der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teils „heben“ musste, und bei dem die kommunizierten Regeln nicht dem entsprachen, was letztlich in den Verordnungen stand, vergrößert die Skepsis noch mehr.

Im vorliegenden Fall ist sie aber letztlich unbegründet. Und das kann man wie folgt argumentieren: Als die Regierung das Land im März in  den ersten Lockdown geschickt hat, stützte sie sich dabei – vereinfacht gesagt – auf unzureichende Rechtsgrundlagen. In dem nun vorliegenden Gesetz soll das behoben werden. Der Lockdown wird als solcher benannt und als „Ultima Ratio“ in ein rechtlich enges  Korsett gezwängt. Was ist damit gemeint?

Im Unterschied zu einer allumfassenden Ausgangssperre gibt es beim österreichischen Lockdown immer Ausnahmen (Gefahr für Leib und Leben, berufliche Zwecke, Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung etc.). Der Lockdown  ist zeitlich begrenzt – nämlich mit maximal zehn Tagen. Und er darf nie ohne die Einbindung des Parlaments, konkret des Hauptausschusses, verhängt werden.

Dass der Gesundheitsminister – wie von FPÖ und Neos kritisiert – das Covid-Maßnahmengesetz um bis zu sechs Monate verlängern kann, sehen – nebenbei bemerkt – weder Verfassungsjuristen noch der VfGH als Problem. Derlei ist seit den 1980ern Beschlusslage im Höchstgericht.

Will man das Katastrophen-Management der Regierung kritisieren, bieten sich dafür viele Gelegenheiten. Man denke an die Schulen – wo Eltern, Lehrer und Schüler bisweilen chaotische Zustände beklagen; man denke an offizielle Hotlines – wo heute tatsächlich jeder jemanden zu kennen scheint, bei dem Testung und/oder Ergebnis Tage oder gar Wochen überfällig waren.

Die neuen Corona-Gesetze sind im Vergleich dazu nicht das große Malheur, sie schaffen durchaus mehr Klarheit. Natürlich sollte das selbstverständlich sein. Aber was ist in einer Pandemie schon selbstverständlich?

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