Viele offene Fragen bei Steuerreform: Wo es derzeit noch hakt
Die türkis-grüne Steuerreform beinhaltet parallel zur CO2-Bepreisung ein Bündel an Entlastungen. In mehreren Fällen ist aber offen, wie genau die Entlastungsschritte rechtlich und technisch implementiert werden sollen. Der KURIER hat sich angesehen, wo definitiv noch nachjustiert werden muss.
Krankenkassen als Bittsteller?
Sehr deutliche Konfliktlinien gibt es bei der geplanten Senkung der Krankenversicherungsbeiträge. Über die KV-Beiträge sollen kleinere Einkommen bis zu 2.600 Euro entlastet werden. Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), und Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker sehen drei zentrale Kritikpunkte.
- Erstens würden der ÖGK durch die Senkung jährlich 850 Millionen Euro an Einnahmen fehlen – rund zehn Prozent der gesamten Beitragseinnahmen. Über das Finanzamt soll der Verlust beglichen werden, aber: "Dann wären wir vom Wohlwollen des Finanzministers abhängig", sagt Huss.
- Zweitens: Die Lohnverrechnungsprogramme der ÖGK müssten bis 1. Jänner 2022 neu programmiert werden, um die neuen Beitragssätze überhaupt berechnen zu können. Derzeit liege dafür noch kein Gesetz vor, sagt Loacker und befindet: "Das Marketing war wieder einmal wichtiger als der Inhalt der Versprechungen."
- Drittens sieht Huss eine "Abkehr vom Versicherungsprinzip": Personen, die weniger Geld einzahlen, erhalten dieselben Leistungen wie solche, die mehr einzahlen. Die ungleiche Behandlung gleicher Einkommen sei "gleichheitswidrig", so Loacker.
Die ÖGK könnte in letzter Konsequenz vor den VfGH ziehen, falls man sich nicht auf einen Direktzuschuss oder eine Negativsteuer als Alternative einigen kann. Es gebe dahingehend Diskussionen, heißt es vonseiten der Grünen. Gespräche mit den Sozialpartnern stehen kommende Woche an.
Die KV-Beiträge sollen für kleine Einkommen gesenkt werden. Die Reduktion beträgt maximal 1,7 Prozentpunkte und schleift sich bis 0,2 Prozentpunkte bei Einkommen von 2.500 Euro ein. Bei einem Verdienst darüber hinaus bleiben die Beiträge gleich.
Konkret sehen die Entlastungsschritte bei den KV-Beiträgen folgendermaßen aus: 1,7 Prozentpunkte weniger gibt es bis 1.100 Euro, 1,5 Prozentpunkte bis 1.800 Euro, 1,4 Punkte bis 1.900 Euro, 1,12 Punkte bis 2.000, ein Punkt bis 2.100, 0,8 bis 2.200, 0,6 bis 2.300, 0,4 bis 2.400 und schließlich 0,2 bis 2.500. Aktuell liegen die KV-Beiträge in Österreich bei 7,55 Prozent der Beitragsgrundlage.
Klimabonus: "Teure Doppelstruktur"
Offen ist, wie der Klimabonus, also die direkte Kompensation für die CO2-Steuer, ausbezahlt werden soll. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Lebensmittelpunkt in Österreich. Wiener erhalten „nur“ 100 Euro pro Jahr, da Wien als einziger österreichischer Stadt eine hervorragende Öffi-Verbindung attestiert wird. Je ländlicher der Wohnsitz, umso höher soll der Bonus ausfallen: 133, 167 oder 200 Euro.
Das Problem: Nicht das BMF, sondern das grüne Klimaministerium von Leonore Gewessler muss die Auszahlung abwickeln – verfügt aber nicht über die benötigten Daten wie Wohnsitz oder Kontonummer der Empfänger. Laut KURIER-Recherchen soll nun in Kooperation mit dem Finanzamt und den Sozialversicherungen eine eigene Datenbank aufgebaut werden. "Entweder wird Klimabonus wird vom Finanzamt ausgezahlt oder das Klimaministerium baut eine teure Doppelstruktur. Frau Gewessler als Wohltäterin mit dem Hunderter geht auf keinen Fall ohne gewaltige Bürokratie", sagt Loacker.
Härtefälle: Deutsche Modelle
Unternehmen, die besonders stark von der CO2-Bepreisung betroffen sind, sollen etwa durch einen Härtefallfonds und den sogenannten "Carbon Leakage" entlastet werden. Wie? Die Antworten bleiben vage. Das BMF verweist auf Modelle nach deutschem Vorbild.
Senkung der Tarifstufen: "Mischsatz" als Lösung
Geklärt sein dürfte ein anderer Kritikpunkt. Die Regierung möchte die Einkommens- und Lohnsteuer auf zwei Etappen senken. Mit Juli 2022 wird die zweite Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt, mit Juli 2023 die dritte Tarifstufe von 42 auf 40 Prozent.
Nun gibt es Kritik, dass Steuersenkungen bei der Einkommenssteuer mitten im Kalenderjahr nicht möglich seien. "Das Steuerjahr entspricht immer dem Kalenderjahr. Das hätte man im Finanzministerium wissen können", sagt Loacker.
Das BMF weist die Kritik zurück: Unternehmen können 2022 und 2023 jeweils ganzjährig mit einem Mischsatz durchrechnen. Heißt: Für die Senkung der zweiten Tarifstufe rechnet der Unternehmer 2022 mit 32,5 Prozent, für die Senkung der dritten Tarifstufe 2023 mit 41 Prozent.
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