Doppelstaatsbürger: VfGH hebt zwei weitere Ausbürgerungen auf

Doppelstaatsbürger: VfGH hebt zwei weitere Ausbürgerungen auf
Der Verfassungsrichter gab weiteren Beschwerden statt, die Aberkennungen der Staatsbürgerschaft sind nicht rechtens.

Schon am Montag wurde ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) bekannt, das die Aberkennung einer Staatsbürgerschaft aufhob. Nun bekamen in zwei weiteren Fällen die Anwälte der Betroffenen Post vom Verfassungsgerichtshof. Darin werden auch ihren Beschwerden stattgegegeben. Damit war in allen drei Fällen die Entscheidung des Wiener Magistrats, den türkischstämmigen Österreichern die Staatsbürgerschaften abzuerkennen, nicht rechtens. Das Wiener Landesverwaltungsgericht hatte die erstinstanzliche Entscheidung des Magistrats noch bestätigt. Doch nun wurden es vom VfGH überstimmt. In den zwei neuen Entscheidungen wird auch auf den ersten Entscheid vom Montag Bezug genommen.

"Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden. Das Erkenntnis wird aufgehoben" heißt es im Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Zusätzlich muss die Stadt Wien den Beschwerdeführern nun die festgesetzten Prozesskosten von  2616,- Euro ersetzen.

"Das Urteil freut mich sehr. Es ist zu hoffen, dass mit diesem Verfassungsgerichtshoferkenntnis für zehntausende türkischstämmige Österreicher diese existenzbedrohenden Verfahren eingestellt werden, da ja vom Verfassungsgerichtshof bestätigt ist, dass die sogenannte „türkische Wählerevidenzliste“ nicht authentisch ist und daher kein taugliches Beweismittel darstellt", sagt Anwalt Mahmut Şahinol von der Kanzlei Brehm & Sahinol Rechtsanwälte. Er vertrat einen der beiden neuen Fälle. "Ich hoffe, dass unsere türkischstämmigen Mitbürger wieder beruhigt schlafen können und der Albtraum nunmehr ein Ende hat. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dieser Entscheidung jedenfalls dem Spuk ein Ende gesetzt", sagt Şahinol.

Wien gibt 18 Personen Pass zurück

Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofswerden in Wien aber noch weitere Ausbürgerungen rückgängig gemacht. Konkret erhalten 18 Personen, die ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, ihren Pass von der Stadt zurück.

Das Büro des zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) bestätigte entsprechende Berichte. Demnach wurde in den vergangenen Monaten auf Basis einer von der FPÖ in Umlauf gebrachten Verdachtsliste 34 Personen rechtskräftig die Staatsbürgerschaft aberkannt. Während 18 Betroffene nun wieder eingebürgert werden, bekommen die restlichen 16 ihren Pass nicht wieder. Denn hier hätten nicht nur die FPÖ-Liste, sondern auch weitere Beweise zu dem Schluss geführt, dass die türkische Staatsbürgerschaft nachträglich und verbotenerweise wieder angenommen wurde.

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