Wann die Einvernahme des Kanzlers erfolgt, wird nicht bekannt gegeben. „Ich bitte um Verständnis, dass wir dies vertraulich behandeln“, sagt der Anwalt von Sebastian Kurz, Werner Suppan, auf KURIER-Anfrage. Er lässt aber durchblicken, dass es bald so weit sein könnte. „Ich gehe davon aus, dass es dazu noch im September eine Information geben wird“, heißt es etwas kryptisch.
Kurz wird durch einen Richter einvernommen werden. Das hatte zu Aufregung bei der Opposition wegen angeblicher „Sonderbehandlung“ des Kanzlers geführt. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft wird jedenfalls bei der Einvernahme dabei sein, davon geht Suppan aus.
Wie es nach der Einvernahme weitergeht
Eigentlich könnte die WKStA jederzeit einen Strafantrag stellen und somit den Kanzler vor den Richter bringen. „Es ist zutreffend, dass bei dem vorgeworfenen Delikt ein Strafantrag genügen würde, und keine Anklage im technischen Sinn erforderlich ist“, sagt Suppan. Der Anwalt geht aber davon aus, „dass der Erledigungsvorschlag sehr wohl den üblichen Berichtsweg geht“.
Das heißt im Klartext: Was immer die WKStA vorhat – Einstellung oder Anklage – sie wird ihren „Erledigungsvorschlag“ der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium vorlegen. Im Ministerium ist ein Weisungsrat für die Entscheidung zuständig, ob der Absicht der Staatsanwaltschaft gefolgt wird oder nicht. Die formale Entscheidung liegt bei Justizministerin Alma Zadic, solange keine Bundesstaatsanwaltschaft eingeführt wurde. Das wird wohl nicht rechtzeitig, bevor die Causa Kurz ansteht, der Fall sein.
Wann es politisch brisant wird
Was heißt dieses Prozedere für die Regierung? Es ist unangenehm, aber wohl kein Casus Belli. Falls die WKStA Anklage erhebt, ist immer noch der Weisungsrat der Entscheidung der Ministerin vorgeschaltet. Sie kann sich dann auf den Weisungsrat berufen.
Auch eine Anklage des Kanzlers dürfte die Regierung aus heutiger Sicht überstehen. Kurz hat bereits angekündigt, dass er in dem Fall nicht zurücktritt. Der Bundespräsident hat bereits gesagt, dass auch für Politiker die Unschuldsvermutung gilt - bis zu einem Richterspruch. Aber dann wird's brenzlig. Feuer am Dach ist jedenfalls garantiert, sollte ein unabhängiges Gericht den Kanzler der Falschaussage im Hohen Haus für schuldig befinden.
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