U-Ausschuss: 20 Beugestrafen und neue Ladung für Schmid
Alle Hebel der Republik wurden in Bewegung gesetzt, um Thomas Schmid in den U-Ausschuss zu bringen. Das begann damit, dass dem Ex-ÖBAG-Chef die Ladung von einem Gerichtsvollzieher an seinen Wohnort in den Niederlanden zugestellt wurde – sogar die österreichische Botschaft in Den Haag wurde zurate gezogen.
Als Nächstes beschloss der U-Ausschuss, dass Schmid polizeilich vorgeführt werden muss. Die Parlamentsdirektion sagte, das geht; der Verfassungsdienst sagte, das geht nicht.
Schließlich bekam das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (!) den Auftrag, unmittelbar vor den U-Ausschuss-Sitzungen bei seiner früheren Adresse in Wien, wo Schmid schon länger nicht mehr wohnt, anzuläuten und ihn abzuholen.
Themenstreit
Unterdessen reiste Schmid im Sommer mehrmals unbemerkt nach Graz, um sich für seine Einvernahme mit der WKStA zu treffen. Das und seine Einvernahmeprotokolle wurden Anfang Oktober bekannt. Kurz darauf erklärte sich Schmid endlich bereit, in den U-Ausschuss zu kommen.
Prompt brach ein Streit zwischen U-Ausschuss und Justiz aus, was Schmid überhaupt gefragt werden darf. Schließlich laufen noch Ermittlungen.
Die nächste Eskalationsstufe: Da die ÖVP den vorgegebenen Fragenkatalog nicht akzeptieren wollte, zog die Justizministerin den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei. Bis zur Klärung müssen sich die Abgeordneten nun wirklich einschränken. Die Parlamentsdirektion gab der Ministerin am Vortag zumindest mit einem Gutachten Recht.
Am Donnerstag marschierte Thomas Schmid um 9 Uhr im Blitzlichtgewitter, umringt von nationalen und internationalen Medien, endlich ins U-Ausschuss-Lokal.
Und dort erklärte er, dass er nichts sagen will.
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