U-Ausschuss: 20 Beugestrafen und neue Ladung für Schmid

U-Ausschuss: 20 Beugestrafen und neue Ladung für Schmid
U-Ausschuss könnte nun doch verlängert und Schmid noch einmal geladen werden. Was bisher geschah und was Schmid jetzt droht.

Alle Hebel der Republik wurden in Bewegung gesetzt, um Thomas Schmid in den U-Ausschuss zu bringen. Das begann damit, dass dem Ex-ÖBAG-Chef die Ladung von einem Gerichtsvollzieher an seinen Wohnort in den Niederlanden zugestellt wurde – sogar die österreichische Botschaft in Den Haag wurde zurate gezogen.

Als Nächstes beschloss der U-Ausschuss, dass Schmid polizeilich vorgeführt werden muss. Die Parlamentsdirektion sagte, das geht; der Verfassungsdienst sagte, das geht nicht.

Schließlich bekam das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (!) den Auftrag, unmittelbar vor den U-Ausschuss-Sitzungen bei seiner früheren Adresse in Wien, wo Schmid schon länger nicht mehr wohnt, anzuläuten und ihn abzuholen.

Themenstreit

Unterdessen reiste Schmid im Sommer mehrmals unbemerkt nach Graz, um sich für seine Einvernahme mit der WKStA zu treffen. Das und seine Einvernahmeprotokolle wurden Anfang Oktober bekannt. Kurz darauf erklärte sich Schmid endlich bereit, in den U-Ausschuss zu kommen.

Prompt brach ein Streit zwischen U-Ausschuss und Justiz aus, was Schmid überhaupt gefragt werden darf. Schließlich laufen noch Ermittlungen.

Die nächste Eskalationsstufe: Da die ÖVP den vorgegebenen Fragenkatalog nicht akzeptieren wollte, zog die Justizministerin den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei. Bis zur Klärung müssen sich die Abgeordneten nun wirklich einschränken. Die Parlamentsdirektion gab der Ministerin am Vortag zumindest mit einem Gutachten Recht.

Am Donnerstag marschierte Thomas Schmid um 9 Uhr im Blitzlichtgewitter, umringt von nationalen und internationalen Medien, endlich ins U-Ausschuss-Lokal.

Und dort erklärte er, dass er nichts sagen will.

Schweigen

Der 47-jährige gebürtige Tiroler wirkte angespannt. Während seines Eingangsstatements, das er vom Blatt las, klopfte er unablässig mit einem Daumen auf den anderen.

Sein Schweigen zog Schmid aber knallhart durch. Drei Stunden lang. Auf jede Frage – egal, ob vom Verfahrensrichter oder den Fraktionen – berief er sich auf sein Recht auf Aussageverweigerung (mehr dazu unten). Und er wurde auch nach jeder Frage mit einer Beugestrafe bedroht.

Am Ende waren es rund 20 Beugestrafen, die die U-Ausschuss-Vorsitzende Doris Bures gegen Schmid beim Bundesverwaltungsgericht anstoßen will. Schmid droht nun die Höchststrafe von 10.000 Euro.

Diese werden, so meinen die Rechtsexperten in den Parlamentsfraktionen, aber nur dann schlagend, wenn der U-Ausschuss noch länger weitergeht.

Der Grund: Sinn einer Beugestrafe ist, den Betroffenen zu einem anderen, „besseren“ Verhalten zu beugen. Bei Schmid wäre das, dass er bei einem neuerlichen Auftritt im Hohen Haus wahrheitsgemäß Auskunft gibt.

Neuer Versuch?

Würde der U-Ausschuss aber mit 7. Dezember enden, könnte Schmid nicht neuerlich geladen werden. Die Beugestrafe würde ihren Sinn verfehlen, und das Gericht würde, so die Rechtsmeinung im Hohen Haus, das Verfahren und damit die Strafe mit hoher Wahrscheinlichkeit ad acta legen.

Neos-Fraktionschefin Stephanie Krisper, die bisher gegen eine Verlängerung war, sagte nun, der U-Ausschuss könne gegebenenfalls um einen Befragungstag verlängert werden – um Schmid erneut zu laden.

SPÖ-Kollege Kai Jan Krainer freut sich. Für ihn ist die Verlängerung praktisch fix. Christian Hafenecker, FPÖ, war merklich verärgert. Der Tag war für ihn „eine Farce“.

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