Gutachten bestätigt: Schmid darf nur mit Einschränkung befragt werden

Gutachten bestätigt: Schmid darf nur mit Einschränkung befragt werden
Justizministerin rief den Verfassungsgerichtshof an, weil ÖVP die Einschränkung nicht akzeptieren wollte. Die Parlamentsdirektion lieferte dazu nun ein Gutachten ab.

Eine hitzige Debatte gab es im Vorfeld der heutigen Befragung von Thomas Schmid im U-Ausschuss. SPÖ, FPÖ, Grüne und Neos waren mit einem eingeschränkten Fragenkatalog der WKStA einverstanden, die ÖVP nicht.

Da die Justiz befürchtete, ihre Ermittlungen könnten durch die heute U-Ausschuss-Sitzung gefährdet werden, legte Ministerin Alma Zadic gestern, Mittwoch, härtere Bandagen an: Das Ministerium klagte beim Verfassungsgerichtshof und forderte eine rechtliche Klärung (der KURIER berichtete). 

Bevor das Höchstgericht eine Entscheidung fällt, hat sich die Parlamentsdirektion bereits ein Bild gemacht - das fünfseitige Gutachten liegt dem KURIER vor. 

Der Titel: "Rechtliche Ersteinschätzung zu den Konsequenzen eines VfGH-Antrags der Bundesministerin für Justiz wegen einer Meinungsverschiedenheit über das Erfordernis einer Konsultationsvereinbarung für die Befragung einer Auskunftsperson". 

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