Stronach reicht Klage gegen Bucher ein

Stronach reicht Klage gegen Bucher ein
Der BZÖ-Chef behauptete, Stronach habe ihn um 500.000 Euro kaufen wollen. Nun steht ihm eine Klage des Milliardärs ins Haus.

Der Streit zwischen BZÖ-Obmann Bucher und Parteigründer Frank Stronach geht in die nächste Runde. Nachdem das BZÖ den Austrokanadier im Oktober wegen Bestechung angezeigt hatte (der KURIER berichtete), wehrt sich dieser nun, indem er selbst vor Gericht zieht. Grund ist die Behauptung Buchers, Stronach habe ihn um 500.000 Euro kaufen wollen. Stronachs Anwalt reichte deswegen Klage auf Unterlassung gegen den BZÖ-Chef ein.

Bucher verbreite seit vergangenem August "aus ausschließlich parteitaktischem Kalkül" in Aussendungen, auf Pressekonferenzen, in Stellungnahmen gegenüber Medien und auf seiner Website, dass Stronach ihn durch eine persönliche Zuwendung von 500.000 Euro für seine politischen Zwecke kaufen wollte, heißt es in der Klage. "Der Beklagte schreckte nicht einmal davor zurück, den Kläger in einem Akt glatter Verleumdung wegen Bestechungsversuchs bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen."

Geld angeblich für Kooperation gedacht

Dem Bündnis-Obmann seien zwar 500.000 Euro geboten worden, wird eingeräumt, aber nur im Rahmen einer angedachten Kooperation mit dem BZÖ für Werbemaßnahmen. Die Kooperation sei aber nicht zustande gekommen. Die Behauptungen Buchers seien in sämtlichen österreichischen Medien wiedergegeben worden und für Stronach somit "im höchsten Ausmaß kreditschädigend".

Der Milliardär klagt daher auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs sowie die Feststellung der Haftung für alle entstandenen Schäden. Als Streitwert wurden in einer ersten Schätzung 527.000 Euro angegeben, die tatsächliche Höhe des Schadens müsste aber in einem zweiten Verfahren geklärt werden, erläuterte Stronachs Anwalt Michael Krüger.

Beim BZÖ reagierte man betont gelassen. "Wir sehen das tiefenentspannt", so ein Sprecher. Genau jenen Sachverhalt, den die Stronach-Unterlassungsklage beinhalte, habe das BZÖ ja bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, "um die Wahrheit ans Licht zu bringen".

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