Stromkostenbremse: Wer jetzt einen Antrag stellen muss

Stromkostenbremse: Wer jetzt einen Antrag stellen muss
Das Finanzministerium verschickt nun Briefe und E-Mails an Haushalte mit mehr als drei Bewohnern. Was Sie beachten müssen.

Damit alle österreichischen Haushalte weiterhin ihre Stromrechnung bezahlen können, hat die türkis-grüne Bundesregierung im Vorjahr eine Stromkostenbremse beschlossen. Sie gilt seit 1. Dezember 2022. Jedem Haushalt – egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz – wird damit pro Jahr der Preis für die ersten 2.900 Kilowattstunden (kWh) Strom "gebremst". Pro Haushalt bringt das laut Regierung im Schnitt 500 Euro im Jahr.

Das Problem: Dieser Bedarf stellt den Durchschnittsverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts dar. Deshalb hat sich Türkis-Grün auf einen "Stromergänzungszuschuss" für noch größere Haushalte geeinigt. Die Briefe für diesen Zuschuss werden derzeit verschickt, heißt es aus dem Finanzministerium (BMF) auf KURIER-Anfrage.

Ob Sie anspruchsberechtigt sind, wie Sie an Ihren Zuschuss kommen und wer jetzt einen Antrag stellen muss: Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer bekommt den Stromergänzungszuschuss und wie viel bringt er?

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