Wohnen mehr als drei Personen an einer Adresse, erhält der Haushalt für jede zusätzliche Person rund 105 Euro im Jahr. Heißt: Bei vier Personen erhält man 105 Euro zusätzlich, bei fünf Personen 210 Euro, und so weiter. Wichtiger Unterscheid zum Basismodell der Stromkostenbremse: Das Zusatzkontingent erhalten nur Personen, die an besagter Adresse hauptgemeldet sind. Ein Student, der in Wien hauptgemeldet ist und als viertes Familienmitglied einen Nebenwohnsitz in Niederösterreich hat, bringt der Familie also keine 105 Euro – umgekehrt aber schon.
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Wie komme ich an meinen Stromergänzungszuschuss?
Der Zuschuss werde grundsätzlich automatisch von der nächsten Jahresrechnung abgezogen, heißt es aus dem BMF. Voraussetzung: Der Strom wird über einen Haushaltszählpunkt bezogen und mehr als drei Personen sind im Zentralen Melderegister eingetragen. Diese Voraussetzung erfüllen rund 600.000 Adressen in Österreich, die automatisch erfasst werden können. Weitere 100.000 Haushalte müssen einen Antrag stellen. Warum? Das kann mehrere Gründe haben – zum Beispiel, weil es mehrere Zählpunkte an einer Adresse gibt und der zentrale Zählpunkt nicht eindeutig ermittelt werden kann.
Mein Zählpunkt kann nicht ermittelt werden. Was mache ich falsch?
Gar nichts, höchstwahrscheinlich sind Sie sehr umweltbewusst. Das BMF hat mehrere erklärende Beispiele auf seiner Website. Wer zum Beispiel eine Wärmepumpe benutzt, hat dafür einen eigenen Zählpunkt – parallel zum normalen Zählpunkt für die Stromentnahme. Die Stromkostenbremse deckt nämlich nur "normale Stromkosten" ab. Und ja, die Wärmepumpe benötigt zwar Strom, wird aber den Heizkosten zugerechnet. Wenn im Melderegister keine Türnummer hinterlegt ist oder eine Wohnung auf jemanden gemeldet ist, der dort nicht wohnt, ist ebenfalls ein Antrag nötig.
Wie stelle ich einen Antrag?
Sollte Ihre Adresse nicht automatisch erfasst werden, erhalten Sie kommende Woche vom Finanzministerium per Post einen Brief oder ein E-Mail – womöglich auch beides. Das Schreiben informiert darüber, dass Sie online einen Antrag stellen können. Der Link zum Antrag: https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/haushalt/antrag. In Ihrem Brief oder Ihrer E-Mail befinden sich eine Identifikationsnummer sowie eine Prüfnummer. Beide müssen Sie online eingeben und die weiteren Formularfelder ausfüllen. Halten Sie die Daten aller Personen bereit, die bei Ihnen hauptgemeldet sind. Senden Sie den Antrag ab, speichern Sie davon eine Kopie und heben Sie die Antragsnummer auf. So können Sie Ihren Status jederzeit überprüfen.
Wann bekomme ich den Zuschuss?
Die Stromkostenbremse gilt seit 1. Dezember 2022 – und vorerst bis zum 30. Juni 2024. Selbiges gilt für den Stromergänzungszuschuss, der aber erst im Frühjahr beschlossen wurde. Die Kompensation für größere Haushalte wird laut BMF jedenfalls rückwirkend ausbezahlt und automatisch von der nächsten Jahresabrechnung abgezogen.
Was hat die Stromkostenbremse bisher gebracht?
Durch die Stromkostenbremse und den Netzkostenzuschuss sei bisher ein Mindestbetrag von 130 Millionen Euro direkt auf Stromrechnungen abgezogen worden, heißt es aus dem BMF. Das würde zeigen, dass die gewählten Entlastungen erfolgreich und treffsicher abfedern würden, meint Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).
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