Die Regierung sorgt damit dafür, dass kleine Haushalte, die unter 2.900 kWh im Jahr verbrauchen, nicht maßgeblich mehr für Strom bezahlen als vor dem Ukraine-Krieg. Wer darüber hinaus Strom verbraucht, muss für jede weitere kWh den vollen Preis bezahlen. Außer: Es leben mehr als drei Personen in einem Haushalt. Für diese Ausnahme fehlte bisher eine gesetzliche Regelung. Das ändert sich jetzt, wie das Finanzministerium (BMF) auf KURIER-Anfrage bestätigte.
Das Basismodell erspart jedem Haushalt laut BMF rund 500 Euro im Jahr. Dazu kommt nun ein „Stromergänzungszuschuss“, der bereits im Dezember angekündigt wurde. Zu den Details: Wohnen mehr als drei Personen an einer Adresse, erhält der Haushalt für jede zusätzliche Person rund 105 Euro im Jahr. Heißt: Bei vier Personen erhält man 105 Euro zusätzlich, bei fünf Personen 210 Euro, und so weiter.
Stromkostenbremse gilt rückwirkend
ÖVP und Grüne werden das Stromkostenzuschussgesetz heute im Nationalrat beschließen. Die Stromkostenbremse gilt zwar seit 1. Dezember 2022 – und vorerst bis zum 30. Juni 2024. Aber: Sie gilt rückwirkend. Haushalte mit mehr als drei Personen wird der Bonus laut BMF also erstattet. Der Zuschuss werde „großteils automatisch“ von der nächsten Jahresrechnung abgezogen, heißt es aus dem BMF.
Automatisch erhalten ihn jedenfalls jene Haushalte, die auch den 150-Euro-Energiebonus beantragt haben. Deren Daten zur Haushaltsgröße liegen dem Finanzamt nämlich schon vor. Das dürfte etwa die Hälfte der Drei-Personen-Haushalte sein. Für alle anderen Haushalte arbeitet die Regierung noch an einem Antragssystem – die Details sollen bis Frühjahr folgen.
Unterschied zum Basismodell
Der wohl größte Unterschied zum Basismodell der Preisbremse: Das Zusatzkontingent erhalten nur Personen, die in einem Haushalt hauptgemeldet sind. Damit sei auch die Treffsicherheit der Stromkostenbremse gestärkt, kontert Finanzminister Magnus Brunner Kritikern in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem KURIER.
„Mit dem Top-up zum Stromkostenzuschuss für größere Haushalte wird dafür gesorgt, dass die Entlastung dort anfällt, wo auch die Belastung höher ist – in Mehrpersonenhaushalten“, so Brunner. Der Finanzminister arbeitet nach einem E-Scooter-Unfall derzeit noch vom Homeoffice aus und will ab Montag wieder öffentlich auftreten.
Preisbeobachtung bei Strom
Wie viel die Stromkostenbremse einem Haushalt bringt, müssen die Stromversorger auf der Rechnung ausweisen. Die entgangenen Einnahmen ersetzt den Stromversorgern wiederum der Staat. Die Bremse dürfte in Summe rund vier Milliarden Euro kosten.
Da das Modell ein Anreiz für Energieversorger sein könnte, die Strompreise anzuheben, sollen die Regulierungsbehörde E-Control und die Bundeswettbewerbsbehörde die Preisentwicklung genau beobachten. Dafür wurde vergangene Woche eine Taskforce eingerichtet. Sie soll prüfen, ob Strom- und Gaspreise „plausibel“ sind. Die Taskforce will im zweiten Quartal 2023 erste Erkenntnisse präsentieren.
Zusätzliche Hilfen
Abseits der Stromkostenbremse hilft die Regierung 2023 vor allem einkommensschwache Haushalten: Etwa über den Netzkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro pro Jahr, den erweiterten Heizkostenzuschuss und den Wohnschirm, der vor Delogierungen schützen soll. „Als Bundesregierung haben wir bereits eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser herausfordernden Phase“, sagt Brunner.
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