Neues Führungsduo für Strafverteidiger: "Klares Nein zum Bundestrojaner"

Neues Führungsduo für Strafverteidiger: "Klares Nein zum Bundestrojaner"
Philipp Wolm und Andrea Concin sprechen über Grundrechte von Kriminellen und erklären, dass ein guter Verteidiger daheim zwei Mal zusperrt.

Strafverteidiger gelten als die Promis unter den Anwälten – durch ihre Fälle stehen sie nicht selten in der Öffentlichkeit. Vor Kurzem hat die Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger ein neues Führungsduo bekommen. Ein Antrittsgespräch mit dem Wiener Philipp Wolm und der Tirolerin Andrea Concin.

KURIER: Bei der Strafverteidiger-Tagung war Privatsphäre auf Handys das Thema – ein brandaktuelles, siehe ÖVP-Causa mit Thomas Schmid oder Kryptohandys in Mafia-Verfahren.

Philipp Wolm: Die Bestimmungen rund ums Handy stammen aus einer Zeit, wo man damit nur telefoniert und SMS geschrieben hat. Jetzt hast du dein gesamtes Privat- und Berufsleben auf dem Smartphone.

Andrea Concin: Die Strafverfolgungsbehörden gelangen ohne gerichtliche Bewilligung an das gesamte Lebensprofil von Beschuldigten. Und das bereits bei einfachem Tatverdacht; das geht zu weit.

Was halten Sie Bundestrojaner, den die Polizei und einige Politiker fordern?

Wolm: Von uns beiden gibt es da ein ganz klares Nein.

➤ Lesen Sie mehr zum Thema: "Sind im Vergleich zu anderen Behörden taub"

Kommentare