Die gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchung könnte vom Oberlandesgericht Wien rückwirkend als rechtswidrig beurteilt werden. Aufschiebende Wirkung hat die Beschwerde nicht. Während die zweite Instanz prüft, hat die
WKStA schon mit der Auswertung des Handys begonnen.
Was darf die
Staatsanwaltschaft anschauen?
Das ist nicht genau geregelt, aber die Datenmengen sind enorm: Strache hat bekanntlich so gut wie alles via Handy besprochen und erledigt. Die Ermittler dürften, um das zu bewältigen, nach Schlagworten in Chats suchen oder gezielt im Kalender schauen. Unangenehm ist so ein Eingriff für Betroffene allemal – auch wenn nichts strafrechtlich Relevantes dabei ist.
Wie dürfen die Funde verwendet werden?
Das wird von Fall zu Fall entschieden. Grundsätzlich gilt: Wenn die Sicherstellung des Handys im Nachhinein als unrechtmäßig beurteilt wird, darf die WKStA die Daten nicht verwenden, um darauf eine Anklage zu stützen. Als Anhaltspunkt für Ermittlungen könnten sie aber schon dienen. Darunter fallen auch Zufallsfunde, die mit der Casino-Causa gar nichts zu tun haben. Es geht dabei nicht nur um Strache – er könnte ja mit jemandem kommuniziert haben, der eine andere Straftat begangen hat.
Ist das Handy also per se ein Risiko?
Nicht, wenn man technisch etwas versiert ist. Bei
WhatsApp werden Chatverläufe gespeichert. Das geht auch dezentral über eine „Cloud“, was für den Benutzer irgendwann unübersichtlich wird. Immer beliebter werden deshalb Dienste wie Signal oder Telegram, die Nachrichten sicher verschlüsseln. Man kann dort sogar einstellen, dass sich Nachrichten innerhalb weniger Sekunden oder Minuten selbst löschen – auf beiden Seiten.
Anzeige zu Daten-Leak
Eines darf die Justiz jedenfalls nicht: Daten an Medien weitergeben. Diese Causa ist zudem ein Verschlussakt, also noch sensibler.
Am Sonntag haben Presse und Falter WhatsApp-Nachrichten von Strache veröffentlicht. Woher die kamen?
Der Ex-FPÖ-Burgenland-Chef und pensionierte Richter Wolfgang Rauter hat mittlerweile Anzeige „gegen unbekannte Täter“ bei WKStA, beim Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) und beim Falter erstattet. Verdächtig sind quasi alle, die das Material hatten. Die WKStA weist den Vorwurf des Amtsmissbrauchs „entschieden zurück“.
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