So geht es mit dem Oligarchen Firtasch weiter

Der ukrainische Geschäftsmann Dmitro Firtasch bei der Gerichtsverhandlung am OLG Wien
Nun muss das Straflandesgericht Wien über die Auslieferungshaft und die Zulassung des Europäischen Haftsbefehls aus Spanien entscheiden.

Für den ukrainischen Oligarchen Dmitro Firtasch, der am Dienstag nach der Auslieferungsverhandlung im Oberlandesgericht Wien auf dem Weg zum Lift festgenommen wurde, wird es in jedem Fall eng. Die Polizeibeamten haben Firtasch einen Europäischen Haftbefehl der spanischen Justiz unter die Nase gehalten, indem er der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei bezichtigt wird. Er bestreitet laut seinem Verteidiger Dieter Böhmdorfer die Vorwürfe. Bis dato dürften den Verteidigern aber nicht alle Fakten zu den Anschuldigung aus Spanien vorliegen.

Innerhalb von 48 Stunden muss nun aber das Landesgericht Wien entscheiden, ob Firtasch in Untersuchungshaft bzw. Auslieferungshaft genommen wird.

Bisher war der umstrittene Industrielle und Gas-Händler auf freiem Fuß, weil er im März 2014 die Rekordkaution in Höhe von 125 Millionen Euro hinterlegt hat. Doch diese Kaution galt bisher nur für die Aussetzung eines US-amerikanischen Haftbefehls. Seinen Reisepass durfte Firtasch behalten.

60 Tagesfrist

Wird der Oligarch aber wegen der spanischen Vorwürfe in U-Haft genommen, kann er dagegen beim Straflandesgericht Wien Beschwerde einlegen. Kommt er damit nicht durch, geht der Fall in die nächste Gerichtsinstanz. Indes muss das Straflandesgericht Wien darüber entscheiden, ob der Europäische Haftbefehl der Spanier gegen Firtasch auch alle formalen Vorgaben erfüllt. Diese Art Haftbefehl ist de facto wie ein inländischer Haftbefehl zu behandeln.

Für dieses Übergabeverfahren sieht das europäische Justizzusammenarbeitsgesetz in der ersten Gerichtsinstanz eine Dauer von 30 Tagen und für die zweite Instanz weitere 30 Tage vor; in der Annahme, dass Firtasch gegen die Haftanordnung Beschwerden einlegen wird.

Ist der Fall sehr kompliziert, kann die Dauer des Übergabeverfahrens um weitere 30 Tage oder auch noch länger erstreckt werden. „Es ist der Wille der EU-Staaten, dass eine solche Übergabe schnell erfolgt“, sagt ein Rechtsexperte zum KURIER.

Neuerliche Kaution

Bis dahin besteht aber auch die Möglichkeit, Firtasch gegen Auflagen auf freien Fuß zu setzen. Das heißt: Stellung einer Kaution, Abgabe des Reisepasses und regelmäßige Meldung bei der Polizei. Die Frage ist aber, ob der Tycoon die 125-Millionen-Euro-Kaution aus US-Verfahren auch für die spanische Causa verwenden darf.

Fluchtgefahr wird in Juristenkreisen eher nicht angenommen, da Firtasch bei einem Grenzübertritt in ein anderes EU-Land sich der Gefahr aussetzt, dort im Auftrag der US-Behörden festgenommen und sofort in ein Flugzeug Richtung USA gesetzt zu werden.

Selbst wenn Firtasch einen Flieger Richtung Moskau besteigen wollte, wo seine Freunde zuhause sind, gehen Insider davon aus, dass die USA diesen Flieger abfangen würden. Außerdem würde die Kaution sofort verfallen.

Letzte Weisheit

Legt Firtasch auch beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen das Ansinnen der Spanier ein, muss das OLG Wien dann feststellen, ob der Europäische Haftbefehl zugelassen oder abgewiesen wird. Die letzte Instanz ist der Justizminister. Er muss entscheiden, ob Firtasch an die USA ausgeliefert wird, wie das Oberlandesgericht Wien gestern entschieden hat, oder nach Spanien. Die US-Justizbehörden haben jedenfalls die älteren Rechte, da der US-Haftbefehl gegen Firtasch schon aus 2013/2014 stammt. Es könnte aber auch sein, dass den "EU-Spielregeln" der Vorzug gegeben wird.

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