So funktioniert die Einreise nach Österreich ab Freitag
Derzeit gibt es keine Direktflüge aus Großbritannien nach Österreich. Mehr noch: Es gilt ein Landeverbot - im Übrigen auch für Flieger aus Südafrika. Wie man dennoch nach Österreich einreisen kann, welche Regeln ab Freitag gelten und welchen Einfluss das mutierte Virus aus Großbritannien (B.1.1.7) auf die Reiseordnung hat - der KURIER hat den Faktencheck gemacht.
Für welche Länder gilt ein Landeverbot?
Österreich hat ein Landeverbot für Flieger aus Großbritannien und Südafrika ausgesprochen.
Dürfen Menschen aus Großbritannien nach Österreich einreisen?
Ja. "Für Österreicherinnen und Österreicher, die aus dem Vereinigten Königreich heimkehren wollen oder müssen, besteht kein Einreiseverbot nach Österreich", heißt es seitens des Außenministeriums. Sie können nur nicht via Direktflug nach Österreich und müssen sich nach der Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben.
Wie viele Menschen wollten seit dem Landeverbot von Großbritannien nach Österreich reisen?
Dazu hat die Österreichische Botschaft in London keine konkreten Zahlen, da eine Reise von Großbritannien nach Österreich bisher nicht angemeldet oder registriert werden musste. Generell sei die Reisetätigkeit hauptsächlich von Auslandsösterreichern in Großbritannien ausgegangen.
Wie lautet die Empfehlung der Botschaft bezüglich Einreise nach Österreich oder umgekehrt Rückreise nach Großbritannien?
Nachdem eine Einreise aus Großbritannien nach Österreich derzeit rechtlich möglich ist, aber keine Flüge landen dürfen, empfiehlt die Botschaft Reisenden, sich mit der jeweiligen Airline in Verbindung zu setzen. Ein Rückflug aus Österreich nach Großbritannien sei theoretisch möglich, würde allerdings kaum angeboten, weil die Flieger dann nur in eine Richtung besetzt sein könnten, was sich für die Airlines kaum rechnet.
In der Slowakei dürfte sich die Hälfte der Neuinfizierten mit der mutierten Version des Coronavirus angesteckt haben. Eine slowakische Pflegerin dürfte Heimbewohner in Wien mit dem B.1.1.7-Mutationsstamm angesteckt haben. Was bedeutet das für die Einreise aus der Slowakei?
Österreich schließt mit Donnerstag 0.00 Uhr 45 kleinere Grenzübergänge zu Tschechien und der Slowakei. "Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit" werde der Grenzverkehr an den Grenzübergangsstellen zur Gänze eingestellt, heißt es in der entsprechenden Verordnung des Innenministeriums. Betroffen sind etwa die Übergänge Gmünd - České Velenice, Hardegg - Čižov, Haugschlag - Smrčná, Angern-March - Zahorska Ves oder Hainburg - Devin. Österreich kontrolliert aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen in beiden Nachbarländern bereits seit Samstag die Grenzen zu Tschechien und der Slowakei. Laut Auskunft des Gesundheitsministeriums hat das an den anderen Grenzübergängen allerdings keinen Einfluss auf die Einreisebestimmungen für Pflegerinnen. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Covid-Test vorweisen.
Was ändert sich ab 15. Jänner bei der Einreise nach Österreich?
Ab Freitag müssen alle nach Österreich Einreisenden sich zuvor elektronisch registrieren. Wenn jemand keine technische Möglichkeit hat, das Dokument online auszufüllen, kann das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt werden.
Welche Daten muss ich bekanntgeben?
Vor- und Nachname, Geburtsdatum, eMail-Adresse, Wohn- und Aufenthaltsadresse bzw. Quarantäneadresse, Datum der Ein- und Ausreise, Land/Länder, in denen man sich in den vergangenen zehn Tagen vor der Einreise aufgehalten hat.
Wer ist von der Registrierungspflicht ausgenommen?
Einzelne Ausnahmen gibt es für regelmäßige Pendler, Transitreisende oder Personen, die aus "besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen", heißt es von Seiten des Außenministeriums.
Wie wird die Registrierung kontrolliert?
Mittels Stichproben. Nach der Registrierung erhalten die Einreisenden ein PDF-Dokument mit einem QR-Code. Dieses ist mitzuführen und im Falle einer Kontrolle vorzuweisen.
Was passiert mit meinen Daten?
Sie werden laut Auskunft des Gesundheitsministeriums 28 Tage lang (ab Datum der Einreise) gemäß der Datenschutzgrundverordnung gespeichert und danach gelöscht.
Muss ich nach der Einreise in Quarantäne?
Ja. Es sei denn, man reist aus Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea oder dem Vatikan ein. Die Quarantäne dauert zehn Tage. Am fünften Tag (Einreisetag gilt als Tag 0) kann die Quarantäne durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Oder aber man zählt zu jener Personengruppe (Pendler, LKW-Fahrer u. a.), die einen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Muss ich Tests und Quarantäneunterkunft selbst bezahlen?
Ja, sofern die Reisenden nicht vom kostenlosen Testangebot der Länder Gebrauch machen.
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