Schmid-Strafe: Ist es klüger, im U-Ausschuss nichts zu sagen?

Schmid-Strafe: Ist es klüger, im U-Ausschuss nichts zu sagen?
Thomas Schmid verweigerte im U-Ausschuss die Aussage. Dafür erhielt er nun eine sanfte Beugestrafe von 800 Euro. Rechtsexperte Zink ortet dringenden Reformbedarf.

Thomas Schmid war am 24. Oktober im U-Ausschuss als Auskunftsperson zu Gast. Insgesamt ließ der Ex-ÖBAG-Chef und ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium (BMF) 27 Fragen weitestgehend unbeantwortet. Bereits in seinem Eingangsstatement erklärte er, sämtliche Aussagen zu verweigern. Begründung: Die Themenkomplexe des ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss stünden mit den gegen Schmid geführten Strafverfahren im Zusammenhang.

Der U-Ausschuss beantragte deshalb beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eine Beugestrafe. Das BVwG urteilt in seinem Beschluss, der dem KURIER vorliegt: Von 27 Fragen hätte Schmid 13 beantworten müssen, da er sich mit den Antworten nicht über seine bisherigen Aussagen hinaus, die er bei seiner Einvernahme vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätigte, belastet hätte.

Wer eine Aussage vor dem U-Ausschuss ungerechtfertigt verweigert, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Muss Schmid nun bis zu 13.000 Euro bezahlen? Nein, 800 Euro.

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