Schmerzengeld, Begräbniskosten: Für Ungeimpfte kann es ab Februar teuer werden

Wenn am 1. Februar die Impfpflicht in Kraft tritt, können für Ungeimpfte Strafen von bis zu 3.600 Euro fällig werden. Es könnte aber noch wesentlich teurer werden - und zwar, wenn ein Ungeimpfter jemanden ansteckt, wie Michael Ganner vom Institut für Zivilrecht an der Uni Innsbruck im Ö1-"Mittagsjournal" am Freitag ausführte:
Ungeimpfte verhalten sich nach Inkrafttreten der Impfpflicht nämlich rechtswidrig. Wenn man sich nachweislich bei einem Ungeimpften infiziert, kann man - ähnlich wie bei Körperverletzung - auf Schmerzengeld klagen und sich bei Erkrankung auch Behandlungskosten sowie Verdienstentgang ersetzen lassen.
Stirbt jemand an Covid, können für einen Ungeimpften, der für die Infektion verantwortlich ist, noch Begräbniskosten oder Unterhalt für Kinder dazukommen. In gröberen Fällen auch eine Abgeltung für seelischen Schmerz von nahen Angehörigen und Lebenspartnern.
"Nachweis wird schwierig"
Theoretisch ist das möglich, bestätigt Fachkollege Ernst Karner von der Uni Wien. Schon jetzt könnte man auf Schadenersatz klagen, wenn man sich bei jemandem ansteckt, der gegen die Maskenpflicht oder gegen die Quarantäne-Auflagen verstoßen hat.
Allerdings braucht es im Zivilrecht eine Kausalität. Das heißt, man müsste nachweisen, dass man sich wirklich bei dieser einen Person angesteckt hat.
"Dieser Nachweis wird schwierig zu erbringen sein, nachdem wir wissen, dass ja auch Geimpfte andere anstecken können", erklärt Karner. Es gibt unzählige Szenarien und Protagonisten, die zu einer Infektion führen können - die bloße Tatsache, dass Ungeimpfte das Virus leichter weitergeben, wird zu wenig sein.
Im Strafrecht wären neben Körperverletzung und Tötung auch der Tatbestand der "Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" denkbar - hier braucht es keinen konkreten Schaden, es reicht die Gefährdung.
Ausstieg der Versicherung
Zivilrechtler Danner geht im Ö1-Journal noch weiter: So können Haftpflichtversicherungen aussteigen, wenn jemand grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt. "Was im Fall von Ungeimpften wohl zutreffen wird", sagt Danner.
Wenn Ungeimpfte selbst erkranken, könnten aus demselben Grund auch Zusatzversicherungen für medizinische Behandlungen aussteigen.
Auch, was Mieten betrifft, könnte es Schwierigkeiten geben: Danner schildert als Beispiel ein Mehrparteien-Wohnhaus, in denen es vulnerable Personen gibt, die mit dem Lift fahren müssen und dort auf Ungeimpfte treffen. Danner: "Es ist die Frage, ob diese nicht von ihrem Vermieter verlangen können, dass sie etwas dagegen tun." Sprich: Mietverträge könnten gekündigt werden.

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