Schmerzengeld, Begräbniskosten: Für Ungeimpfte kann es ab Februar teuer werden

Schmerzengeld, Begräbniskosten: Für Ungeimpfte kann es ab Februar teuer werden
Mit Inkrafttreten der Impfpflicht sind Ungeimpfte Rechtsbrecher. Das könnte Konsequenzen bei Schadenersatz und Versicherungen haben.

Wenn am 1. Februar die Impfpflicht in Kraft tritt, können für Ungeimpfte Strafen von bis zu 3.600  Euro fällig werden. Es könnte aber noch wesentlich teurer werden - und zwar, wenn ein Ungeimpfter jemanden ansteckt, wie Michael Ganner vom Institut für Zivilrecht an der Uni Innsbruck im Ö1-"Mittagsjournal" am Freitag ausführte: 

Ungeimpfte verhalten sich nach Inkrafttreten der Impfpflicht nämlich rechtswidrig. Wenn man sich nachweislich bei einem Ungeimpften infiziert, kann man - ähnlich wie bei Körperverletzung - auf Schmerzengeld klagen und sich bei Erkrankung auch Behandlungskosten sowie Verdienstentgang ersetzen lassen. 

Stirbt jemand an Covid, können für einen Ungeimpften, der für die Infektion verantwortlich ist, noch Begräbniskosten oder Unterhalt für Kinder dazukommen. In gröberen Fällen auch eine Abgeltung für seelischen Schmerz von nahen Angehörigen und Lebenspartnern.

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