Das bestätigt auch Cornelia Koller, Präsidentin der Vereinigung der Staatsanwälte. Für den Informationsaustausch hätte es nicht einmal ein besonderes Prozedere gebraucht – es wäre gelaufen wie bei anderen Straftat auch: Die Polizei schickt der Staatsanwaltschaft einen Anlassbericht, diese prüft und leitet Ermittlungen ein.
Koller: „Die Polizei hätte auch das Gericht, das die Bewährungsauflagen überprüft, über ihren Verdacht informieren können. Ganz egal wie, aber die Justiz hätte diese Information zu verwerten gewusst.“
Der Verdacht auf eine Straftat hätte sich in der U-Haft freilich erhärten müssen. Der sogenannte Terror-Paragraf bietet mit Vorbereitungshandlungen wie dem „Ansammeln von Kampfmitteln“ oder der „Ausbildung für terroristische Zwecke“ da einige Ansatzpunkte.
Eigentlich, betont Koller, funktioniere der Austausch zwischen spezialisierten Staatsanwälten und Beamten des Verfassungsschutzes gut: Es gebe regelmäßige Gespräche, man besuche sogar gemeinsam Schulungen. Woran die Kommunikation im Fall Kujtim F. gescheitert ist, kann sie nicht sagen.
Identität war nicht ganz geklärt
Der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl bestätige am Donnerstag, dass die österreichischen Behörden einen Hinweis der slowakischen Behörden erhalten habe und dem auch nachgegangen sei: Zwei Männer, die auf die Beschreibung im Waffengeschäft passten, wurden befragt.
Es seien „Einschätzungen“ getroffen worden, die zu weiteren Erhebungen geführt hätten. Erst Mitte Oktober bestätigten die Slowaken, dass einer der beiden Kujtim F., Terrorist auf Probezeit, war. Ganz sicher war man sich aber bis zum Schluss nicht. Daher sei keine Observation möglich gewesen, es hätte eine Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten gebraucht.
„Ob jeder einzelne Ermittlungsschritt der richtige war, wird eine Untersuchungskommission zeigen. Aber wir sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen“, so der Wiener Polizeipräsident.
Kritik an der Entlassung
Dass in der Debatte nun das Prinzip der frühzeitigen Haftentlassung in ein schiefes Licht gerückt wurde, stört die Richterschaft insgesamt, speziell aber eine erfahrene Jugendrichterin wie Christa Edwards. „Ich will nicht, dass der Attentäter Erfolg hat und wir unsere rechtsstaatlichen Prinzipien wegen dieses tragischen Einzelfalls aufgeben“, sagt sie zum KURIER.
Gerade bei jungen Erwachsenen (wie Kujtim F. mit seinen 20 Jahren einer war) sei die bedingte Entlassung ein wichtiges Mittel zur Resozialisierung, weil damit Auflagen wie Therapie und Beratung verbunden sind. „Viele sind in dem Alter noch nicht ausgereift und schlicht fehlgeleitet. Wenn sie die gesamte Strafe verbüßen, gibt es keine Handhabe, sie zu betreuen.“
Eine frühzeitig Entlassung ist nach der Hälfte der Haftzeit möglich; nach zwei Dritteln müsste der Richter sogar konkrete Gründe anführen, die dagegen sprächen. Die bedingte Entlassung sei „nach dem Willen des Gesetzgebers der Regelfall“, so Edwards.
Kujtim F. war im September 2018 auf dem Weg nach Syrien in der Türkei verhaftet und dann im Frühjahr 2019 in Österreich zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Die Türkei-Zeit angerechnet, hätte er diese bis Juli 2020 verbüßt. So kam er nach zwei Dritteln, im Dezember 2019, mit einer Probezeit von drei Jahren frei.
Kujtim F. täuschte alle
Grundlage für die bedingte Entlassung ist eine „Zukunftsprognose“ mit Stellungnahmen vom sozialen und psychologischen Dienst der Justizanstalt, aber auch von der Beratungsstelle Derad. Der Anstaltsleiter gibt an, ob er eine frühzeitige Entlassung befürwortet oder nicht.
Im Fall Kujtim F. sprach nichts dagegen, sagen alle Beteiligten. Aber, so die Jugendrichterin: „Deradikalisierung ist nichts, das ich mit einem Zentimetermaß messen kann. Wenn es jemand darauf anlegt, weil das zu seinem Gedankengut gehört, wird er jede noch so gut geschulte Person täuschen können.“ Und auch Edwards sagt: „Ein Warnsignal wäre es jedenfalls gewesen, wenn die Justiz erfahren hätte, dass er versucht hat, Munition zu kaufen.“
Nach dem Attentat wurden 16 Verdächtige aus Kujtim F.s Umfeld festgenommen, acht davon sind vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft Wien hat vorerst für acht Personen die U-Haft beantragt.
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