Regierung geht gegen Doskozils umstrittene Windrad-Abgabe vor
Als "Fairnessabgabe für Krisengewinner" bezeichnete die burgenländische SPÖ-Alleinregerierung um Landeshauptmann Hans Peter Doskozil eine Novelle, die das Betreiben von von Fotovoltaik-Anlagen und Windrädern im Burgenland heuer wesentlich teurer machen soll. De facto handelt es sich dabei um eine Landschaftsbild-Abgabe. Die Einnahmen sollen in den burgenländischen Sozial- und Klimafonds fließen.
Erst 2021 hat das Burgenland die jährliche Abgabe eingeführt. Durch eine geplante Novelle des Raumplanungsgesetzes sollen die darin festgeschriebenen Maximalbeträge nun deutlich steigen. Wer eine PV-Anlage betreibt, muss künftig mit Maximalbeiträgen von 6.500 statt bisher 1.400 Euro pro Hektar rechnen. Windkraftanlagen sollen statt maximal 3.000 Euro bis zu 17.600 Euro pro Megawatt kosten. Für private Anlagen gilt die Abgabe nicht.
Das Projekt stieß zuerst auf Landesebene auf massiven Gegenwind. Die FPÖ Burgenland kündigte etwa an, gegen die Novelle vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen zu wollen.
Türkis-grüner Einspruch
Nun mischt sich auch die Bundesregierung ein. Es handle sich um eine "massive Erhöhung", kritisiert das Klimaschutzministerium (BMK) von Leonore Gewessler (Grüne). "Diese willkürliche Erhöhung steht im starken Gegensatz zum Ziel, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und gefährdet die Planungssicherheit. Eine Landesabgabe ohne Begründung zu erhöhen, während ja bereits eine Erlösabschöpfung für erneuerbare Energien beschlossen wurde, konterkariert dieses Ziel", heißt es aus dem BMK.
Die Bundesregierung möchte nun gegensteuern. Sie wird heute einen Einspruch gegen die burgenländische Novelle "wegen Gefährdung von Bundesinteressen" nach dem Finanz-Verfassungsgesetz beschließen.
"Gerade jetzt, in einer Zeit, in der uns Wladimir Putin mit Energielieferungen erpresst, sind sowohl Bund als auch Länder gefordert, den Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung gemeinsam zu forcieren und mögliche Hürden aus dem Weg zu räumen. Die geplante Novelle steht dazu im Widerspruch", argumentiert das BMK.
Experte: Novelle verfassungswidrig
Ebenfalls zerpflückt hatte das Vorhaben Verfassungsexperte Heinz Mayer in einem Gutachten. Es sei aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Die Novelle überschreite die Kompetenz des Landes und sei sachlich nicht gerechtfertigt. Sie könne den Ausbau von Anlagen künftig zudem verhindern und es sei nicht ersichtlich, welchen Beitrag die Erhöhung für die Energieversorgung der Bevölkerung leiste.
Die wahre Absicht des Gesetzgebers werde verschleiert, vermutete Mayer. Die Novelle diene rein fiskalischen Zwecken, sei in Wahrheit "auf eine Abschöpfung der Übergewinne gerichtet" und widerspreche dem öffentlichen Interesse am Ausbau erneuerbarer Energie "eklatant".
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