Die Abgabe überschreite die Kompetenz des Landes und entbehre jeder sachlichen Rechtfertigung. So lasse die Landesregierung einen beliebigen Spielraum über den Zeitpunkt der rückwirkenden Geltung offen. Die Neuregelung mache Finanzplanungen für die Betreiber der Anlagen „zu Makulatur, was insbesondere im Fall von Fremdfinanzierung höchst problematisch ist“. Der Ausbau solcher Anlagen könne dadurch verhindert werden, heißt es im Gutachten, das dem KURIER vorliegt.
Mayer bezeichnet die Abgabe als „kurzfristig und überfallsartig“. Die Einnahmen teilen sich zu je 50 Prozent das Land und die Gemeinden. Im Landesgesetz ortet Mayer offenkundige Widersprüche. Einerseits diene die Abgabe als Ausgleich für die Belastung des Landschaftsbildes und solle für Umwelt- und Klimaschutz verwendet werden. Andererseits werden das öffentliche Interesse an Windkraft und Photovoltaik und die Versorgung der Bevölkerung betont. Für Mayer erschließt sich nicht, „welchen Beitrag die Erhöhung der Abgabe für die Versorgung der Bevölkerung leisten kann“. Mit keinem Wort werde darauf eingegangen, „wie die Entwicklung der Energiepreise die Notwendigkeit einer Abgabenerhöhung begründet“.
Die wahre Absicht des Gesetzgebers „scheint allerdings ganz woanders zu liegen“ und werde verschleiert, vermutet der Verfassungsrechtler. Die Novelle diene rein fiskalischen Zwecken, sei in Wahrheit „auf eine Abschöpfung der Übergewinne gerichtet“ und widerspreche dem öffentlichen Interesse am Ausbau erneuerbarer Energie „eklatant“.
Die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energie „ist eines der wichtigsten gesamteuropäischen Ziele“, die Mitgliedsstaaten müssen die Rentabilität von geförderten Projekten sicherstellen, argumentiert Mayer. Die Abgabe stehe daher in diametralem Widerspruch zu nationalen und unionsrechtlichen Zielsetzungen: „Der Bund fördert, und das Land casht ab.“
Die Abgaben auf Windkraft werden versechsfacht, auf Photovoltaik verfünffacht. „Dieser Vorstoß konterkariert die Ausbauziele bei Sonne und Wind und zerstört eine Strompreisbremse. Strom bleibt damit teuer, weil ein Bundesland sich bedienen will“, wettert Herbert Paierl, Vorstand des Photovoltaikverbandes Austria.
„Manche Projekte können nicht mehr umgesetzt werden, bestehende Anlagen sind gefährdet. Die Relevanz für die Klimaziele Österreichs ist enorm“, kritisiert Martin Jaksch-Fliegenschnee, Sprecher der IG Windkraft. Die beiden Verbände haben das Gutachten in Auftrag gegeben.
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