Symptomatisch für die Stellungnahmen schreibt etwa Daniela Thosold: "Ich bin strikt gegen diese Verschärfung des Epedemiegesetzes! Ich lasse mich gerne impfen und war stets bereit zum testen! Nur dies geht zu sehr in unsere Menschenrechte ein!"
Gabriele Simonlehner-Molnar meint: "Die geplanten Änderungen des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes machen mich fassungslos. Das ganze Szenario wird derart auf die Spitze getrieben und hat ihr Ziel wahrscheinlich bald erreicht - eine gespaltene Gesellschaft, testwillige und impfwillige Menschen die nur noch auf das hören, was ihnen tagtäglich suggeriert und eingetrichtert wird. Auch wenn ihnen der Plan in mancher Hinsicht aufgehen wird, am Ende wird die Gerechtigkeit siegen und sie müssen Rechenschaft für ihre Taten ablegen!"
Gudrun Walcher schreibt: "Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, da diese unzulässige Eingriffe in unsere Verfassung und die in der Verfassung verankerten Grundrechte darstellen, und diese Rechte im Verordnungsweg verletzbar werden."
Stellungnahmen von Institutionen sind in der Flut kaum auszumachen. Die Begutachtungsfrist endet am 9. März.
Vorschlaghammer
Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk bezeichnete die geplanten Novellen als "präventiven Vorschlaghammer", der aber rechtlich zulässig sei. Künftig sollen Ausgangssperren nicht nur möglich sein, wenn das Gesundheitssystem vor dem Kollaps steht. Künftig will der Gesundheitsminister Ausgangssperren verhängen, wenn "eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung" des Virus vorliegt. Laut den Erläuterungen im Gesetzestext ist das der Fall, wenn das Contact Tracing nicht funktioniert.
Familientreffen als verbotene Veranstaltung
Weiters ist vorgesehen, dass Treffen von vier Personen jeden Alters (also keine Ausnahme für Kinder), sofern die Personen aus mindestens zwei Haushalten stammen, als "Veranstaltung" gelten und behördlich aufgelöst werden können. Ausnahme bleibt der private Wohnbereich, dieser soll weiter nicht kontrolliert werden.
Höhere Strafen
Im Epidemiegesetz werden die Strafen angehoben: Wer gewerbsmäßig eine verbotene Veranstaltung organisiert, dem drohen bis zu 30.000 Euro Strafe, den Teilnehmern an einer solchen Veranstaltung bis zu 1450 Euro.
Testen statt Maske
Derzeit darf man sich in Berufen mit vielen Kontakten Tests verweigern und stattdessen eine FFP2-Maske tragen. Künftig muss man sich testen lassen.
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