Das Nachverfolgen klappte schon jetzt nicht lückenlos, während der zweiten Infektionswelle im Winter wurde es zeitweise ganz eingestellt. Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker ist schockiert: "Das bedeutet: Immer, wenn der Gesundheitsminister seinen Job nicht auf die Reihe bekommt, wird die Bevölkerung eingesperrt."
Er sieht einen Paradigmenwechsel – die Virusbekämpfung werde zum Selbstzweck. Und er schildert ein (Zukunfts-)Szenario: "Wenn ältere und vulnerable Personen geimpft sind, werden schwere Krankheitsverläufe immer seltener. Wenn sich das Virus dann stärker in der jüngeren, nicht geimpften Bevölkerung ausbreitet, könnte das als Begründung für Ausgangssperren reichen. Dabei sind viele ohne Symptome und brauchen kein Spitalsbett."
Im Gesundheitsministerium heißt es, dass solche Maßnahmen natürlich nicht durch "organisatorische Versäumnisse bedingt sein dürfen". Eine Sprecherin kontert Loacker: "Wenn die Kontaktpersonennachverfolgung nicht mehr funktioniert, wirkt sich dies in der Folge unweigerlich auf die Spitäler aus." Dass man künftig früher zusperrt, sei eine "Präventivmaßnahme". Sie betont: "Eines ist klar: Niemand will einen Lockdown."
Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk sieht in der Novelle einen "präventiven Vorschlaghammer". Es sei aber rechtlich zulässig, mit Einschränkungen nicht bis auf den letzten Drücker zu warten, sondern kurzfristig "mit einer Rosskur" drüberzufahren.
Im Gesetz heißt es weiter, dass "nicht alle Maßnahmen" (wie etwa Betretungsverbote von Geschäften oder Gastro-Betrieben) ausgeschöpft werden müssen, wenn eine Ausgangsregelung "unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint". Mit "Interessen" könnten etwa jene der Wirtschaft gemeint sein. Geschäfte und Gastronomie könnten trotz Ausgangssperren geöffnet haben. Eine zeitliche Beschränkung gibt es bereits jetzt – zwischen 20 und 6 Uhr. Auch regionale Unterschiede sollten möglich sein.
Unzulässig wäre laut Funk, wenn die Ausnahmen (Hilfeleistung, Deckung der Grundbedürfnisse, Arbeit, körperliche Erholung etc.) durch eine solche "Rosskur" beschnitten würden. Dafür sieht Funk durch einige Unschärfen im Gesetz Anhaltspunkte.
Ein weiterer Punkt: Künftig sollen schon Treffen mit mehr als vier Personen (egal, ob minderjährig oder erwachsen) aus zwei Haushalten als Veranstaltung gelten – und behördlich aufgelöst werden können. Und zwar im öffentlichen wie im privaten Bereich.
Muss dann also die sonntägliche Kaffeerunde bei der Oma behördlich angemeldet werden? "Nein", heißt es aus dem Ministerium. Betont wird, dass es zu Hause weiterhin keine Kontrollen gibt.
30.000 Euro für illegale Events
Ins Epidemiegesetz kommen auch neue Strafen: Wer gewerbsmäßig eine Veranstaltung organisiert, die behördlich untersagt wurde, dem droht eine Strafe von bis zu 30.000 Euro. Teilnehmer müssen bis zu 1.450 Euro zahlen.
Und: Die bisher bestehende Option, dass Berufsgruppen mit Kundenkontakt – wie Lehrer – sich seltener auf Corona testen müssen, wenn sie eine FFP2-Maske tragen, soll fallen.
FPÖ-Chef Norbert Hofer sieht einen "Testzwang". Die Regierung habe immer gesagt, die Tests seien freiwillig, sie habe die Bevölkerung also "angelogen".
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