Postenschacher-Prozess: Wird Schmid nochmals als Zeuge geladen?
Nach fast einem Monat Pause wird am Dienstag in Linz der Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger und die Finanzbeamten Siegfried M. und Herbert B. wegen Amtsmissbrauchs fortgesetzt.
Wobei „Pause“ nicht ganz stimmt – denn passiert ist in der Zeit durchaus etwas: Ex-Kanzler Sebastian Kurz hat offenbar die Aussage von Kronzeuge Thomas Schmid im Postenschacher-Prozess am 9. März mitverfolgt – und Schmid über seinen Anwalt Werner Suppan wegen Falschaussage angezeigt.
Nicht, weil Kurz selbst etwas mit dem mutmaßlichen Postenschacher im Finanzamt Braunau zu tun hätte; sondern weil Kurz – wie viele andere Beschuldigte im Casag-Verfahrenskomplex – großes Interesse daran hat, dass der Kronzeuge beim Lügen erwischt wird. Dann könnte er seinen Schutzstatus verlieren – und damit auch seine Glaubwürdigkeit.
Frühere Intervention
Auch Wöginger dürfte es freuen, dass Schmid durch das kürzlich eingeleitete Ermittlungsverfahren zumindest angeschlagen ist, wurde doch auch er von Schmid schwer belastet.
Im Prozess, der seit Februar in Linz läuft, lag der Fokus ursprünglich auf der Besetzung des Vorstandsjobs im Finanzamt Braunau Anfang 2017. Wöginger soll damals die Bewerbungsunterlagen von ÖVP-Funktionär Michael L. an Thomas Schmid, Generalsekretär im Finanzministerium, weitergegeben haben. Schmid sagt, Wöginger habe ihm dabei vermittelt, dass „der L. es werden soll“, also habe er sich bei der Personalkommission (in der Siegfried M. und Herbert B. saßen) für ihn eingesetzt.
Schon in der Anklageschrift der WKStA war die Rede von einem anderen Hearing, das einige Wochen vorher stattfand – für das Finanzamt Freistadt. Schon da soll es für L. den Versuch einer Intervention gegeben haben. Durch wen und wie genau, das ließ sich für die WKStA aber nicht ermitteln.
Ende März schilderten dann vier Zeugen im Prozess folgendes: Schmid soll damals den Sektionschef Hans Georg K. angewiesen haben, den erstgereihten Kandidaten Jürgen G. zum Rückzug aufzufordern, damit Michael L. den Posten haben kann. Erfolglos. Schmid soll verärgert gewesen sein, dass „sein Kandidat“ nicht zum Zug kam.
Weil Schmid dann im Prozess am 9. März sagte, er habe „wenig bis gar nichts“ mit der Besetzung in Freistadt zu tun gehabt, wirft ihm Kurz nun in seiner Anzeige eine Falschaussage vor.
Recht auf Entschlagung
Wöginger hat nach den neuen Erkenntnissen zu Freistadt sofort seine Verteidigungslinie adaptiert: Die Aussagen würden zeigen, dass Schmid eine eigene Agenda gehabt habe – lange bevor er, Wöginger, mit den Bewerbungsunterlagen auf ihn zuging.
Ob er es dabei belässt oder sich weiter auf Schmid einschießt, ist offen. Sein Anwalt Michael Rohregger hat schon vor längerer Zeit angedacht, Schmid erneut als Zeuge laden zu lassen, es bisher aber nicht beantragt.
Würde er das jetzt tun, um das Thema Freistadt näher zu beleuchten, könnte das wenig ergiebig sein: Schmid ist seit 13. April als Beschuldigter geführt – und hat damit das Recht, sich der Aussage zu entschlagen. So gesehen ist der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Linz so rasch Ermittlungen gegen ihn eingeleitet hat, eigentlich ein Geschenk.
Am Dienstag und Freitag wird noch verhandelt, ein Urteil ist für 4. Mai geplant.
Kommentare