Schmid zu Postenschacher-Vorwurf: "Wöginger ist draufgeblieben“

Kronzeuge Thomas Schmid machte in Linz seine Aussage – und betonte, dass Wöginger nicht einfach ein „Bürgeranliegen“ weitergegeben, sondern unsachlich für einen Parteifreund interveniert habe.
Schmid zu Postenschacher-Vorwurf: "Wöginger ist draufgeblieben“

Fünfeinhalb Verhandlungstage lang war August Wöginger schier undurchdringlich. Mit stoischer Miene hörte er der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu, wie sie nach aufgehobener Diversion zum zweiten Mal die Anklage vortrug. Bei seiner Befragung hielt der Politprofi eisern an drei, vier Kernbotschaften fest. Und als vergangene Woche die ersten Zeugen befragt wurden, lachte er sogar herzlich über den ein oder anderen Schmäh.

Als aber Thomas Schmid am Montag im Zeugenstand sagt, er, Wöginger, habe ihm den „Befehl“ gegeben, dass ein Parteifreund den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau bekommen soll, entfleucht dem altgedienten Nationalratsabgeordneten ein lautes Ächzen. Und mit roten Ohren muss er mitanhören, wie der damalige Generalsekretär im Finanzministerium und jetzige Kronzeuge ihn mit jedem Satz noch tiefer hineinreitet.

„Dafür gibt’s eine Hotline“

Wöginger ist wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt, weil er Ende 2016 für ÖVP-Bürgermeister Michael L. interveniert haben soll. Der ÖVP-Klubchef sagt, er habe nur ein „Bürgeranliegen“ an die zuständige Stelle weitergeleitet – so, wie er es vorher und nachher schon hundertfach gemacht habe.

Schmid zerschmettert diese Erklärung mit nur einem Satz: „Eine Führungsfunktion in der Finanzverwaltung ist kein Bürgeranliegen.“ Für Bürgeranliegen gebe es eine Hotline. Bürgeranliegen landen in der Einlaufstelle und werden von da aus an die zuständige Stelle verteilt. Was Wöginger wollte, sei „unsachlich“ gewesen. Und weil es sich um ein Bewerbungsverfahren mit Kommission und Hearing handelte, müsste das auch jedem klar gewesen sein.

Wöginger erklärte bei seiner Einvernahme, dass ihm die Personalie nicht wichtig gewesen sei. Dem hält Schmid entgegen, dass der langjährige Nationalratsabgeordnete L.s Bewerbung ja auch dem Ministeriumssekretär im Parlament hätte geben können. „Aber er ist zu mir gekommen.“ Zu ihm, dem mächtigen Generalsekretär mit besten Kontakten.

Und er unterstreicht, dass es in seinem Job nicht alltäglich gewesen sei, dass Bewerbungen bei ihm landen: „Der Erste, der wirklich interveniert hat, das war der Wöginger.“ Dieser habe ihm deutlich signalisiert, dass ihm die Sache wichtig sei und auch schon die ÖVP Oberösterreich Druck gemacht habe (das bestreitet Wöginger dezidiert). Deshalb habe er, Schmid, den „Befehl“ an ein Kommissionsmitglied – den mitangeklagten Herbert B. – weitergegeben.

Und: „Er ist draufgeblieben“, habe nachgefragt, „wie es ausschaut“. Druck ausgeübt habe Wöginger nicht, er sei „kein unguter Typ“.

„Es hat ihm getaugt“

B. gab an, er habe Schmid eine Absage erteilt. Das empfand Schmid anders: Weder habe der Personalvertreter Bedenken geäußert, noch Widerstand geleistet, sagt er. Dass das Kommissionsmitglied ihm am Tag des Hearings schrieb: „Mit Bauchweh“ plus Daumen-hoch-Emoji interpretierte Schmid so, dass man den ÖVP-Bürgermeister gerade noch durchgebracht habe.

Woraufhin Schmid dann Wöginger informierte: „Wir haben es geschafft :-)) der Bürgermeister schuldet dir was“. Dieser antwortete „bin happy“ und „DANKESCHÖN“.

Wie darf man das verstehen? „Es hat ihm getaugt.“

Für Dienstag sind Mitglieder der damaligen Personalkommission als Zeugen geladen. Schmid muss um 14 Uhr noch einmal kommen. Wögingers Anwalt Michael Rohregger hat Fragen an ihn. Drei Stunden lang, schätzt er.

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