Wöginger-Prozess: Kronzeuge Schmid wegen Falschaussage angezeigt

ÖVP-Anwalt Suppan sieht nach Zeugenaussagen im Postenschacher-Prozess Widersprüche – und holt zum Schlag gegen Schmid aus, der in der Inseratencausa gegen Ex-Kanzler Kurz eine gewichtige Rolle spielt. Was ist da dran?
FORTS. PROZESS GEGEN ÖVP-KLUBOBMANN WÖGINGER UND ZWEI FINANZBEAMTE WEGEN AMTSMISSBRAUCHS: SCHMID

Als Kronzeuge muss man die Wahrheit sagen – die ganze Wahrheit. Man darf nicht lügen, man darf nichts auslassen. Man muss bei der Staatsanwaltschaft sogar Dinge offenbaren, nach denen man gar nicht gefragt wurde.

Bei Kronzeuge Thomas Schmid sind nach seinem Auftritt im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger in Linz am 9. März dahingehend Zweifel entstanden. Diese greift ÖVP-Anwalt Werner Suppan in einer Sachverhaltsdarstellung, die dem KURIER vorliegt, auf. Er zeigt Schmid im Namen von Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage an.

Das Ziel: Schmid soll seinen Kronzeugenstatus und damit seine Glaubwürdigkeit im Megaverfahren rund um Inseratenkorruption gegen Kurz und andere Beschuldigte verlieren. Damit verbunden ist sein Schutz vor Strafverfolgung. Die WKStA müsste dann die vorläufig eingestellten Ermittlungen gegen ihn fortsetzen. In allen Causen, in denen Schmid andere schwer belastet hat, hängt er auch selbst mit drin.

Es ist nicht der erste Versuch der Verteidigung in diesem Verfahrenskomplex, Schmid zu Fall zu bringen. Schon mehrmals wurden vermeintliche Widersprüche in seinen Aussagen vorgebracht. Ohne Erfolg. Dem jetzigen Versuch liegen Zeugenaussagen aus dem Wöginger-Prozess zugrunde, die auch unter Journalisten vor Ort für rege Diskussionen gesorgt haben.

Die Bestimmungskette

Im Prozess gegen Wöginger und zwei Beamte, der seit Februar läuft, geht es um den Vorwurf, ein ÖVP-Mann sei 2017 nach einer politischen Intervention Vorstand des Finanzamts Braunau geworden.

Die „Bestimmungskette“ für den Amtsmissbrauch, die die WKStA in ihrer Anklage beschreibt, geht so: ÖVP-Bürgermeister Michael L. kam Ende 2016 zu ÖVP-Mandatar August Wöginger in dessen Sprechstunde und übergab ihm seine Bewerbungsunterlagen für den Job in Braunau. Wöginger ging damit zum damaligen Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid, der wiederum bei Herbert B., der als Gewerkschafter in der Hearing-Kommission saß, intervenierte. B. soll dann gemeinsam mit Siegfried M., der Vorsitzender der Kommission (mit ÖVP-Nähe) war, dafür gesorgt haben, dass L. auf den ersten Platz gereiht wurde.

Zuvor hatte sich L. für das Finanzamt Freistadt beworben. Erfolglos – dank Kommissionsmitglied Anita G.-B. Sie hinterfragte damals die hohe Punktevergabe durch ihre Kollegen, woraufhin diese nach unten korrigierten – und L. vom ersten auf den zweiten Platz rutschte. Beim nächsten Hearing wurde G.-B. aus der Kommission entfernt.

Es dürfte also bereits bei Freistadt eine politische Implikation gegeben haben, die im Wöginger-Prozess – in dem es ja in erster Linie um Braunau ging – nicht so wichtig erschien. Bis die frühere Gruppenleiterin Erika R. am 19. März in den Zeugenstand trat.

Sie schilderte, dass es nach dem Freistadt-Hearing im Dezember 2016 „Aufregung und Unmut“ im Finanzministerium gegeben habe. Sie habe gehört, dass Generalsekretär Schmid „verärgert“ gewesen sei, weil „sein Kandidat“ – also Michael L. – nicht zum Zug gekommen ist.

Es habe danach „dichten und konkreten Flurfunk“ gegeben, dass dem ÖVP-Mann „bei der nächsten Besetzung“ ein Posten versprochen worden sei. Das war Braunau – und so schließt sich der Kreis.

Der Anruf

Vorher spielte sich in jenem Winter noch etwas Erstaunliches ab: Jürgen G., der Erstplatzierte, bekam einen Anruf vom damaligen Sektionschef im Finanzministerium Hans Georg K., der ihn aufforderte, seine Bewerbung für Freistadt zurückzuziehen. Michael L. hätte dann auf seinen Wunschposten nachrücken können.

Als Zeuge in Linz erklärte G., er habe abgelehnt, und sich vorher mit Kommissionsmitglied Anita G.-B. besprochen. Beide wussten aber nicht, woher der „Befehl“ für den Anruf kam.

Auftritt Hans Georg K. am 24. März: Während der Ex-Sektionschef im Ermittlungsverfahren noch nichts zur Klärung des ominösen Anrufs beitragen konnte, sagte er im Prozess (unter Wahrheitspflicht) aus, dass Schmid ihn dazu aufgefordert habe. Was er als „absoluten Witz“ empfunden und sich geweigert habe. Als Sektionschef steht er unter dem Generalsekretär – und der habe ihm letztlich eine „Weisung“ erteilt.

Wenn das stimmt, dann könnte Schmid Amtsmissbrauch begangen haben. Eine Straftat, die er der WKStA verschwiegen hätte. Was extrem heikel ist. Wir erinnern uns: Ein Kronzeuge muss die ganze Wahrheit sagen.

Der Unbekannte

In dem Punkt steht Aussage gegen Aussage. Als Schmid von der WKStA im Sommer 2022 im Zuge seines Kronzeugengeständnisses gefragt wurde, ob er K. damals angewiesen habe, sagte er: „Das habe ich sicher nicht. Mein Verhältnis zu ihm war nicht so gut.“

Die Ermittler fragten ihn auch, wann Wöginger erstmalig bei ihm interveniert habe – etwa schon bezüglich Freistadt? Schmid meinte, er erinnere sich nicht, er könne es nicht ausschließen.

Er reimt sich die Vorgänge – „aus seiner politischen Erfahrung“, wie er sagt – so zusammen, dass L. es bezüglich Freistadt über die oberösterreichische ÖVP probiert habe und für den zweiten Versuch, Braunau, zu Wöginger ging.

Im Prozess in Linz gab der Kronzeuge an, er habe von der Besetzung in Freistadt „wenig bis gar nichts“ mitbekommen. Daran hängt Suppan jetzt seine Falschaussage-Anzeige auf, die er am 7. April der Staatsanwaltschaft Linz übermittelt hat. 

Der ÖVP-Anwalt stellt die These auf, Schmid habe damals nicht „als bloßes Werkzeug agiert“, sondern als „Mastermind“ einen eigenen Plan verfolgt. So verteidigt sich aktuell auch Wöginger.

Warum sollte sich der aus Tirol stammende Generalsekretär im Ministerium in Wien für den ÖVP-Bürgermeister einer 700-Einwohner-Gemeinde im Mühlviertel interessieren? Eben. 

Gut möglich also, dass am Anfang der „Bestimmungskette“, die die WKStA in ihrer Anklage skizziert, ein noch Unbekannter steht.

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