Wöginger-Prozess: Nach heftiger Kritik gilt wieder volle Medienfreiheit

Richterin zog ihr Liveticker-Verbot zurück, stellte aber jedem Zeugen dieselbe Frage: "Haben Sie den Liveticker gelesen?"
PROZESS GEGEN ÖVP-KLUBOBMANN WÖGINGER UND ZWEI FINANZBEAMTE WEGEN AMTSMISSBRAUCHS: ROHREGGER / WÖGINGER

Ein Liveticker ist, wenn „Medien mittels Smartphone, Tablet oder Notebook mit kurzer Zeitverzögerung aus dem Gerichtssaal berichten und diese Informationen mit internetfähigen Geräten im Netz abgerufen werden können“, definierte Richterin Melanie Halbig am Freitag im Postenschacher-Prozess in Linz. 

Am Dienstag hat sie Liveticker untersagt – und zwar „bis zum Ende des Beweisverfahrens“, also bis alle Zeugen befragt sind. Breiter Protest quer durch die Medienlandschaft war die Folge. 

Die Redaktion des KURIER vertrat den Standpunkt, dass die Entscheidung völlig falsch sei, wollte den Beschluss aber befolgen und in anderer Form aus dem Gerichtssaal berichten, während der Standard am Freitag gegen die Einschränkung der Medienfreiheit protestieren und weitertickern wollte. Im äußersten Fall hätten Journalisten aus dem Saal entfernt und bis zu acht Tage in Haft gesteckt werden können.

Wolfgang Mayrhofer, Anwalt von Opfer Christa Scharf, wollte auch für Transparenz eintreten – und hatte einen Antrag auf Aufhebung des Tickerverbots vorbereitet.

Dazu kam es nicht. Der Schöffensenat ruderte vorher zurück: Weil sich die Reihenfolge der Zeugenladung geändert hat, sei das Ticker-Verbot nicht mehr notwendig und zweckmäßig, erklärte Vorsitzende Halbig sinngemäß.

Einzelfall-Prüfung

Das muss man jetzt nicht im Detail verstehen. Klar ist laut Juristen im Saal aber, dass das Verbot in der angekündigten Form – „bis zum Ende des Beweisverfahrens“ – nie durchgegangen wäre: Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes müsse „im Einzelfall“ geprüft werden, ob ein Verbot zielführend sei, um eine Verfahrensbeeinträchtigung zu vermeiden. Nur dann dürfe das verfassungsrechtlich garantierte „Recht der Öffentlichkeit auf Information“ eingeschränkt werden. Das heißt, dass vor jeder Zeugenvernehmung aufs Neue abgewogen werden muss, ob die nächsten Zeugen in ihren Aussagen beeinflusst werden könnten, wenn sie vorher live mitlesen.

Am Freitag um 10.05 Uhr war das Tickerverbot also schon wieder Geschichte, aber Halbig stellte fortan jedem Zeugen dieselbe Frage: „Haben Sie den Liveticker gelesen?“ Manche mehr, manche weniger. Einer schilderte, was man den „Streisand-Effekt“ nennt: Er habe gar nicht gewusst, was ein Liveticker ist, sei erst durch die Debatte ums Verbot draufgekommen und habe ihn jetzt gelesen.

„Kein Anzugträger“

Am Nachmittag war Zeugin Christine P. geladen – sie saß damals, im Februar 2017, mit den Angeklagten Siegfried M. und Herbert B. in der Personalkommission für das Finanzamt Braunau, aus der ÖVP-Bürgermeister Michael L. als Erstgereihter hervorging. Ein Ermittlungsverfahren gegen sie wurde aber eingestellt.

Die Beamtin – sie ist Mitglied der schwarzen Gewerkschaft FCG und in der ÖVP aktiv – bestätigte im Wesentlichen die Linie ihrer Kollegen: Scharf sei im Hearing „nervös und fahrig“ gewesen. L. habe sich gut präsentiert, zwei andere Bewerber hätten ihr aber besser gefallen – sie reihte ihn auf Platz 3. Auf die Frage, ob bei ihr interveniert worden sei oder sie etwas mitbekommen habe, sagte sie klar: „Nein.“

ÖVP-Klubchef Wöginger fühlt sich unterdessen entlastet, weil am Dienstag ein Ex-Sektionschef einen früheren Versuch einer Intervention zugunsten von ÖVP-Mann Michael L. geschildert hatte – ausgehend von Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid.

Wöginger, der dabei nie genannt wurde, zieht daraus den Schluss: „Was auch immer Schmid angetrieben hat, ich war es nicht.“

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