Muss Schmid jetzt um seinen Kronzeugenstatus zittern?
Prozess gegen Ex-Kanzler Kurz wegen Falschaussage - im Bild Anwalt Werner Suppan und Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid
Thomas Schmid, Kronzeuge im Ibiza- bzw. Casag-Verfahrenskomplex, der etliche Politiker und andere Persönlichkeiten schwer belastet hat, ist seit Montag selbst Beschuldigter in einem Verfahren. Ausgerechnet Falschaussage wirft die Staatsanwaltschaft Linz dem wichtigsten Zeugen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor.
Folgen hat das – vorerst – keine. Im Wesentlichen geht es um zwei Aspekte: Erstens ist Schmid als Kronzeuge in jenen Causen, in denen er mit seinem Geständnis einen Beitrag zur Aufklärung geleistet hat, vor Strafverfolgung geschützt. Im Casag-Komplex hat er auch sein eigenes strafbares Verhalten zu seiner Zeit als Generalsekretär im Finanzministerium eingestanden. Alleine für die mutmaßliche Inseratenkorruption würden ihm bis zu zehn Jahre Haft drohen.
Das ist gleichzeitig Reiz und Risiko am Kronzeugenstatus: Man liefert Informationen zu Straftaten, die die Staatsanwaltschaft sonst nicht gehabt hätte, belastet dabei nicht nur Mittäter, sondern auch sich selbst und bleibt straffrei. Wenn alles klappt – denn die Staatsanwaltschaft tritt im Rahmen der Kronzeugenregelung nur „unter Vorbehalt“ von der Strafverfolgung zurück. Sie kann die Verfolgung unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufnehmen.
Kronzeugen-Pflichten
Ob die mutmaßliche Falschaussage im Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger solche – für Schmid persönlich katastrophale – Auswirkungen haben könnte, da ist Robert Kert, Strafrechtsprofessor an der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) skeptisch. Ein Grund für eine Wiederaufnahme der Strafverfolgung wäre, wenn ein Kronzeuge die „Verpflichtung zur Zusammenarbeit“ verletzt, also für die Behörden nicht greifbar ist. Das kann man Schmid nicht vorwerfen: Im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz 2023 trat Schmid, der in Amsterdam lebt, drei Mal als Zeuge auf, im Wöginger-Prozess, der seit Februar in Linz läuft, bisher zwei Mal.
Ein weiterer Grund wäre, wenn die Informationen, die er geliefert hat, „falsch“ waren, „keinen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung“ leisten konnten, „nur zur Verschleierung eigener Taten dienen sollten“, oder „durch andere Beweisergebnisse widerlegt werden konnten“, erklärt Kert. Zwar stimmt es, dass ein Kronzeuge „vollständig“ und „wahr“ aussagen muss. Im Kern gehe es aber um die Frage: „Hat Schmid einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Causa geleistet? Wenn ja, dann führen kleine Unrichtigkeiten nicht zwingend dazu, dass er seinen Kronzeugenstatus verliert“, so Kert.
Wie wertvoll Schmids Beitrag zum Verfahren und wie bedeutend im Vergleich dazu die inkriminierte Falschaussage war, das müsse die WKStA einschätzen. Nur sie könne Schmid den Kronzeugenstatus wegnehmen und die Fortsetzung des Strafverfahrens in die Wege leiten.
Jetzt passiert aber, wie gesagt, einmal gar nichts. Bei der WKStA heißt es am Donnerstag auf KURIER-Anfrage: „Es ist uns nicht möglich, zu einem konkreten Verfahren, das bei unseren Kollegen in Linz anhängig ist, etwas zu sagen.“ Die Linzer Kollegen wollen jedenfalls den Ausgang des Postenschacher-Verfahrens abwarten, heißt es dort. Mit einem Urteil wird am 4. Mai gerechnet.
Glaubwürdigkeit
Klar ist aber auch – und das ist der zweite Aspekt in der Angelegenheit: Schmid hat noch einige Auftritte als Kronzeuge vor sich – und es ist seiner Glaubwürdigkeit wohl nicht gerade zuträglich, wenn parallel wegen Falschaussage gegen ihn ermittelt wird. Ganz zu schweigen davon, wenn gegen ihn Anklage erhoben oder er gar schuldig gesprochen werden würde.
Die Staatsanwaltschaft Linz nimmt die Vorwürfe offenbar ernst – sonst hätte sie nicht nach so kurzer Zeit schon Ermittlungen eingeleitet. Die Anzeige von Kurz-
Anwalt Werner Suppan kam am 7. April, am 13. April wurde Schmid schon als Beschuldigter geführt.
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