Thomas Schmid: Kronzeuge ist nun Beschuldigter
Für Thomas Schmid, den ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, hat sich das Blatt gewendet. Zuletzt war er als Kronzeuge im Verfahren gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger aufgetreten. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Linz gegen ihn selbst. Wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussagen.
Thomas Schmid ist für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA der wichtigste Mann, wenn es etwa um das Megaverfahren wegen Inseratenkorruption gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und andere geht. Er gilt auch als wichtigster Zeuge im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Deswegen erhielt er auch den Kronzeugen-Status. Und er hat zuletzt Wöginger mit seiner Aussage am Linzer Landesgericht schwer belastet.
Dieser Auftritt am 9. März könnte ihm allerdings jetzt zum Verhängnis werden. ÖVP-Anwalt Werner Suppan hat eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt. Mit dem Vorwurf der Falschaussage vor Gericht. Und die Staatsanwaltschaft Linz hat das jetzt aufgegriffen. Am 13. April wurde verlautbart, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage (§ 288) in der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Linz eingeleitet worden ist. Thomas Schmid wird dabei als Beschuldigter geführt. Gleichzeitig wurde „zur Sicherung möglicher Beweise“ ersucht, die Tonaufnahmen der Zeugenaussagen von Thomas Schmid sowie weiteren vier Personen vorerst nicht zu löschen.
Warum nun diese Wendung? Im Fall Wöginger geht es – kurz zusammengefasst – darum, dass durch seine Intervention bei Thomas Schmid (damals Generalsekretär im Finanzministerium) ein ÖVP-Funktionär die Leitung des Finanzamtes Braunau in Oberösterreich erhalten hat. Grundlage für die Anklage gegen Wöginger sind Chats zwischen Wöginger und Schmid. Im Zuge des Prozesses tauchte aber auf, dass sich besagter Funktionär schon für ein anderes Finanzamt beworben hätte, konkret Freistadt. Auch da soll Schmid involviert gewesen sein, Wöginger allerdings nicht.
ÖVP-Klubchef August Wöginger mit seinem Verteidiger Michael Rohregger beim Prozess in Linz.
Bei seinen Aussagen vor der WKStA, die ihm letztlich den Kronzeugenstatus ermöglichten, hatte Schmid verneint, dass er bezüglich Freistadt Anweisungen gegeben habe. Im Prozess gegen Wöginger sagte Schmid aus, dass er von der Besetzung „wenig bis gar nichts“ mitbekommen habe. Daran hängt die Sachverhaltsdarstellung gegen Schmid die Anzeigen wegen des Vorwurfs der Falschaussage auf. Immerhin hatte eine Gruppenleiterin in Linz ausgesagt, dass im Finanzministerium großer Unmut geherrscht habe, weil besagter Funktionär Freistadt nicht erhalten habe.
Für Thomas Schmid steht jetzt viel am Spiel. Als Kronzeuge muss man die Wahrheit sagen, die ganze Wahrheit. Dass ein Kronzeuge in einem Ermittlungsverfahren nun als Beschuldigter geführt wird, ist ein einmaliger Vorgang. Und könnte – wenn das Verfahren für Schmid schlecht ausgeht – dazu führen, dass dieser seinen Kronzeugenstatus verliert. Das wäre ein schwerer Schlag für die WKStA bei ihren Ermittlungen gegen Ex-Kanzler Kurz und weiteren Betroffenen. Noch schwerer wiegt es für Schmid selbst. Die WKStA müsste dann die vorerst eingestellten Ermittlungen gegen ihn wieder aufnehmen. Und er steckt in vielen Fällen, in denen er andere belastet, selbst mit drin.
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