Bereits eingeplant waren von 2023 bis 2025 je 350 weitere Plätze pro Jahr. Dabei liegt der Fokus auf MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Berufen, die beim digitalen und ökonomischen Wandel benötigt werden. 2025/26 stehen den FHs nun weitere 350 Plätze zur Verfügung.
„Der Schwerpunkt soll hier auf bestehenden oder entstehenden Berufsfeldern liegen, in denen wir einen akuten Mangel an akademisch ausgebildeten Fachkräften haben“, sagt Polaschek. Die FHs sollen also Plätze in jenen Bereichen zur Verfügung stellen, wo es eine besonders große Nachfrage am Arbeitsmarkt gibt.
„Die Fachhochschulen wissen, wie viele Personen sich für welche Bereiche bewerben. Sie müssen konkret nachweisen, dass es für die neuen Studienplätze einen Bedarf gibt.“ Welche Branchen sind das? „Dem möchte ich nicht mit konkreten Beispielen vorgreifen, ich will hier kein Präjudiz für die Fachhochschulen treffen“, sagt Polaschek, verweist dabei aber auf die bundesweite Mangelberufsliste. Auf dieser stehen etwa Starkstromtechniker, Diplomingenieure für Maschinenbau oder Gesundheits- und Krankenpfleger ganz oben.
Sind die Räumlichkeiten und das Lehrpersonal der Fachhochschulen bereits an die zusätzlichen Studienplätze angepasst? „Die Studienplätze werden finanziert, damit die Fachhochschulen dafür auch entsprechend investieren und etwa Lehrende zukaufen können“, sagt Polaschek. Den Großteil der zusätzlichen Stellen finanziere das Bildungsministerium.
Zeit bis Ende April
Das Ministerium informiert derzeit die Fachhochschulen über den Ausbauschritt. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Fachhochschulen diesen Ball sehr gerne aufnehmen werden“, sagt Polaschek. Die FHs hätten sich als Institutionen erwiesen, die sehr am Puls der Zeit seien und wissen würden, was Studenten und der Arbeitsmarkt brauchen.
Die Fachhochschulen haben nun bis spätestens 30. April 2024 Zeit, die neuen Studienplätze zu beantragen. Das Bildungsministerium wird die Vorhaben prüfen und bis 1. Juli eine Auswahl treffen. Die Fördermittel des Bundes werden den Hochschulen dann ab 1. Oktober 2025 zugewiesen.
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