Worum geht es beim Zukunftsfonds?
Es handelt sich um 1,1 Milliarden Euro, die an „konkrete, messbare“ Ziele geknüpft sind. Das Geld wird nach der Einwohnerzahl an die Länder verteilt. Die Regierung hat dabei drei Schwerpunkte definiert: 500 Millionen Euro sollen jährlich in die Kinderbetreuung fließen, 300 Millionen in den Ausbau und die Sanierung öffentlicher Gebäude sowie weitere 300 Millionen in den Bereich Klima und Umwelt.
Um welche messbaren Ziele handelt es sich?
Bei der Kinderbetreuung sollen Länder und Gemeinden vor allem die Betreuungsquote der unter Dreijährigen bis 2028 erhöhen: Mindestens um fünf Prozentpunkte oder auf eine Betreuungsquote von 38 Prozent der Kinder. Wien und das Burgenland erfüllen die Quote bereits. Sie können die Mittel deshalb auch in die „Qualitätssicherung“ der Kinderbetreuung investieren. Zudem soll jedes Land jährlich seinen Anteil an erneuerbaren Energien um einen Prozentpunkt steigern und Maßnahmen bei der Wohnbausanierung setzen.
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Was geschieht, wenn sich die Länder nicht an die Zielvorgaben halten?
Die Regierung spricht von „verbindlichen“ Zielen. Halten die Länder diese nicht ein, seien laut Bundesverfassung aber keine Sanktionen möglich, betont man. Zur Hälfte und am Ende der Finanzausgleichsperiode wird überprüft, wie gut die Umsetzung der Ziele voranschreitet. Das türkis-grüne Kalkül: Der Anreiz, das Geld für die Zielvorgaben zu verwenden, sei so hoch, dass sich Länder und Gemeinden ohnehin daran halten. "Wenn es aber keinen Sanktionsmechanismus gibt, warum sollten sich die Länder daran halten?", fragt Ökonom Hanno Lorenz vom wirtschaftsliberalen Thinktank Agenda Austria. Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker meint: "Die Länder bekommen das Geld auch dann, wenn ihnen die Ziele schnurzegal sind. Übrig bleibt eine Verschiebung von Steuergeld in die Länderbudgets."
Werden Förderungen künftig transparenter?
Die zehn Jahre alte Vereinbarung über eine Transparenzdatenbank wird überarbeitet. Die Länder haben sich dazu verpflichtet, künftig umfassend und einheitlich in die Datenbank einzumelden, was sie fördern. Bevor sie eine neue Förderung beschließen – zum Beispiel für Elektroautos –, müssen sie zudem abfragen, ob es eine vergleichbare Maßnahme bereits gibt. Das soll „Doppelgleisigkeiten“ bei Förderungen „minimieren“. Um das zu überprüfen, setzt das Finanzministerium eine neue „Fördertaskforce“ ein.
Gelten auch neue Pflichten für den Bund?
Nein. Die Länder wollten den Bund verpflichten, ihnen Geld zurückzuerstatten, falls sie „einseitig“ von neuen Steuermaßnahmen betroffen sind. Das ist verfassungsrechtlich aber nicht möglich.
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