Neue Verordnung: Wo genau ab Freitag die Maske zurückkehrt
Am Freitag kehrt der Mund-Nasen-Schutz zurück. Wo genau, hat das Gesundheitsministerium in der Nacht auf Donnerstag in einer „Änderung der Covid-19-Lockerungsverordnung“ offiziell kundgemacht.
Wann muss man künftig wieder eine Schutzmaske tragen?
Beim „Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen“ – konkret im Lebensmitteleinzelhandel (Tankstellen-Shops sind eingeschlossen), in Banken, in Postfilialen und bei Postpartnern. Diese Lokalitäten wurden schon am Dienstag von der Regierung genannt.
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Und wo gilt die Maskenpflicht sonst noch?
In Spitälern, Apotheken und Arztpraxen wurde die Maskenpflicht nie gelockert, ebenso gilt sie weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie bei Dienstleistern ohne Ein-Meter-Abstand. Neu ist nun, dass auch Besucher von Gesundheitseinrichtungen wie Pflegeheimen und Kuranstalten wieder Maske tragen müssen.
Wo gibt es auch weiterhin keine Maskenpflicht?
Nach derzeitigem Stand sind andere Handelsbereiche von Modegeschäften über Trafiken bis zu Drogerien nicht betroffen sie wurden auch von der Regierung nicht genannt. Zu Erinnerung: Erst am 15. Juni fiel die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen wie etwa Einkaufszentren.
Wieso muss man im Supermarkt eine Maske tragen, nicht aber in anderen Geschäften?
Kanzler Sebastian Kurz erklärte, dass der Gang zum Supermarkt, zur Bank und zur Post im Alltag ein Muss sei – bloßes Shopping aber nicht. Deshalb sind die Maßnahmen in diesen Muss-Bereichen, die auch Ältere besuchen, strenger.
Hebt dies die Sonderbestimmungen der Bundesländer auf?
Nein. Sie sind zur Zeit strenger als jene des Bundes, etwa in Oberösterreich: Dort gilt seit 9. Juli wieder Maskenpflicht in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen. In einigen Tourismusorten in Kärnten gilt sie an Abenden des Wochenendes ab 21 Uhr Maskenpflicht, ebenso wie tagsüber auf den Klagenfurter Märkten.
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