Neue Verordnung: Wo genau ab Freitag die Maske zurückkehrt

Im Supermarkt gilt die Maskenpflicht ab Freitag wieder
Die Maske im Supermarkt ist ab Freitag retour, kündigte die Regierung an. Bis dato nicht bekannt war, dass auch Besucher von Pflegeheimen und Kuranstalten wieder Maske tragen müssen.

Am Freitag kehrt der Mund-Nasen-Schutz zurück. Wo genau, hat das Gesundheitsministerium in der Nacht auf Donnerstag in einer „Änderung der Covid-19-Lockerungsverordnung“ offiziell kundgemacht.

Wann muss man künftig wieder eine Schutzmaske tragen?

Beim „Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen“ – konkret im Lebensmitteleinzelhandel (Tankstellen-Shops sind eingeschlossen), in Banken, in Postfilialen und bei Postpartnern. Diese Lokalitäten wurden schon am Dienstag von der Regierung genannt.

Coronazahlen steigen: Maskenpflicht, Reisebeschränkungen und Ampelsystem

Und wo gilt die Maskenpflicht sonst noch?

In Spitälern, Apotheken und Arztpraxen wurde die Maskenpflicht nie gelockert, ebenso gilt sie weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie bei Dienstleistern ohne Ein-Meter-Abstand. Neu ist nun, dass auch Besucher von Gesundheitseinrichtungen wie Pflegeheimen und Kuranstalten wieder Maske tragen müssen.

Wo gibt es auch weiterhin keine Maskenpflicht?

Nach derzeitigem Stand sind andere Handelsbereiche von Modegeschäften über Trafiken  bis zu  Drogerien nicht betroffen  sie wurden auch von der Regierung nicht genannt.  Zu Erinnerung: Erst am 15. Juni fiel die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen wie etwa Einkaufszentren.

Wieso muss man im Supermarkt eine Maske tragen, nicht aber in anderen Geschäften?

Kanzler Sebastian Kurz erklärte, dass der Gang zum Supermarkt, zur Bank und zur Post im Alltag ein Muss sei – bloßes Shopping aber nicht. Deshalb sind die Maßnahmen in diesen Muss-Bereichen, die auch Ältere besuchen, strenger.

Hebt dies  die Sonderbestimmungen der Bundesländer auf?

Nein. Sie sind  zur Zeit  strenger als jene des Bundes, etwa in Oberösterreich: Dort gilt seit 9. Juli  wieder Maskenpflicht in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen. In einigen  Tourismusorten  in Kärnten  gilt sie an Abenden des  Wochenendes ab 21 Uhr Maskenpflicht, ebenso wie tagsüber  auf den Klagenfurter Märkten.

Kommentare