Abschiebung: Betroffenes Mädchen und Nehammer in "ZiB 2"
Die Abschiebung einer georgischen Familie wurde in der "ZiB2" Des ORF am Freitagabend noch einmal thematisiert. Dazu im Studio zu Gast: Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Er betonte erneut, dass die Gerichte in diesen Fällen die Möglichkeit der Gewährung eines humanitären Bleiberechts geprüft haben und er als Minister hier keinen Spielraum habe.
Auch das abgeschobene Mädchen, die zwölfjährige Tina, kam zu Wort. Sie schilderte dem ORF per Skype-Gespräch aus Georgien ihre Eindrücke: "Als wir losgefahren sind, habe ich sehr viele Menschen gesehen und Polizisten, die die Menschen weggedrückt haben und zu Boden gedrückt haben". Sie habe "alle Gefühle auf einmal" erlebt: Trauer, Wut und Angst. Sie habe weiter Hoffnung, und betonte: „Wir nehmen Österreich als Heimat wahr.“
Abgeschobene Schülerin meldet sich aus Georgien
Gesundheitlich gehe es dem Mädchen, das mit ihrer Familie nun bei ihrer georgischen Großmutter wohnt, nach eigenen Angaben gut, „ansonsten aber nicht so gut“. Sie werde ihre Freunde und die Schule vermissen. Sie könne Georgisch nur sprechen, in der Sprache aber weder schreiben noch lesen, betonte sie.
Nehammer: "Mutter hat keine Rücksicht genommen"
An sich sei eine "Abschiebung das letzte Mittel", so Nehammer. In besagtem Fall hätten sämtliche Instanzen das Asylrecht und das humanitäre Bleiberecht geprüft. Eine Verletzung des Kindeswohls liege nicht vor: "Auch das Höchstgericht hat das Kindeswohl geprüft und bestätigt", so Nehammer. Er werde als Innenminister keine "höchstgerichtlichen" Entscheidungen infrage stellen. "Das lasse ich nicht zu."
Innenminister Nehammer zur Asyldebatte
Die Schuld an der misslichen Lage der Kinder sieht Nehammer nicht bei den Behörden oder bei seiner Person: "Die Mutter hat offensichtlich bewusst auf dieses Kindeswohl keine Rücksicht genommen. Sie ist bewusst wieder eingereist und hat versucht, ein Bleiberecht zu erzwingen."
Zur Erinnerung: Sämtliche Anträge der Eltern seit 2009 wurden negativ bewertet, von allen Instanzen. Die Familie reiste zwischendurch aus, dann wieder über ein Touristenvisum nach Österreich ein. "Hier wurde bewusst das Asylrecht durch die Eltern missbraucht", stellt Nehammer klar. "Die Mutter muss auch die Verantwortung für das unternehmen, was sie ihren Kindern zumutet."
Ein Antrag vom Mai 2020 auf Humanitäres Bleiberecht sei aber bis zuletzt noch offen gewesen, berichtete der Anwalt der abgeschobenen Familie, Wilfried Embacher, in der ORF-Sendung. Er sehe das Bundesamt für Asylwesen (BFA) in der Pflicht, solche Anträge innerhalb eines halb Jahres zu erledigen. Er sehe diese Pflicht "verletzt, es ist nicht einmal bearbeitet worden". Das BFA ist wiederum der Ansicht, die wiederholt gleichlautenden Asylvorbringen und die Integration seien sowohl vom BFA als auch vom Bundesverwaltungsgericht geprüft und gewürdigt worden. Das Bundesverwaltungsgericht habe zudem bestätigt, dass eine Verletzung des Kindeswohls nicht ersichtlich sei.
In dem Beitrag kam auch die ehemalige SPÖ-Justizministerin und ehemalige EuGH-Richterin Maria Berger zu Wort. Sie ist der Ansicht, dass keine Abschiebepflicht bestanden habe, Nehammer hätte anders handeln und das Kindeswohl berücksichtigen können.
Härtefallkommission keine Option
Da es sich um eine Zwangsabschiebung handelte, gelte nun auch ein befristetes Einreiseverbot für die gesamte Familie. "Dieser Fall ist ein Fall von klassischem Asylmissbrauch, wo die Kinder Opfer des Tuns ihrer Eltern geworden sind", sagt Nehammer. Und einen Missbrauch des Rechtsstaats werde es unter ihm nicht geben: "Wir gehen davon aus, dass Politik dem Recht folgt."
Wie sieht es mit etwaigen Änderungen des Rechtsstaats aus? Die Grünen hatten die Etablierung einer Härtefallkommission vorgeschlagen, in der etwa Bürgermeister und andere lokale Vertreter bei solchen Fällen mitentscheiden sollen. "Aus meiner Sicht sind derzeit keine Änderungen notwendig", erteilt Nehammer dem Vorschlag eine Absage. Eine Härtefallkommission gebe es bereits, und zwar in Form der "unabhängigen" Gerichte. 2020 sei rund 2.500 Mal humanitäres Bleiberecht gewährt worden und damit sogar deutlich mehr als in den Jahren davor (1.900 in den Jahren 2018 und 2019).
Steht die Koalition also vor dem Aus? "Das sehe ich überhaupt nicht so", meint der Innenminister.
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