Protest gegen Abschiebung: Das ist das falsche Beispiel

Abschiebung von Ausländern
Die Rückführung einer georgischen Familie erzeugt Wut: Aber soll man den Rechtsstaat gegen Emotionen tauschen?
Martina Salomon

Martina Salomon

Rechtsstaatlichkeit gegen Mitgefühl: Das ist vermintes Gelände. Der Bundespräsident schlug sich Donnerstagabend auf die Seite der Emotion, zeigte sich „zutiefst betroffen“ und fragte: „Hätte es einen rechtlichen Spielraum gegeben?“ Kaum. So bedrückend es ist, gut integrierte Schulkinder (noch dazu mit martialischem Polizeieinsatz) abzuschieben: Man kann hier der Mutter (und ihren Rechtsberatern), nicht aber der Justiz Vorwürfe machen. Diese hat rasch gearbeitet. Laut Verwaltungsgerichtshof kam „die Aufenthaltsdauer zu einem wesentlichen Teil nur durch beharrliche Nichtbeachtung fremdenrechtlicher Bestimmungen und wiederholte unbegründete bzw. unzulässige Antragsstellung zustande“.

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