Nehammer: Neue Asyl-Schnellverfahren "verlaufen erfolgreich"

Nehammer: Neue Asyl-Schnellverfahren "verlaufen erfolgreich"
Von der Testphase in den Regelbetrieb: 405 Asylverfahren konnten in weniger als 72 Stunden negativ entschieden werden.

Seit Sommer 2020 hat das Innenministerium (BMI) eine Testphase zu beschleunigten Asylverfahren durchgeführt. Vor allem im Burgenland regte sich Widerstand gegen einen Probebetrieb in Eisenstadt. SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil meinte, die Errichtung des Erstaufnahmezentrums sei eine "parteipolitisch motivierte Attacke".

Mittlerweile hat sich die Aufregung gelegt. Abgesehen von Tirol und Vorarlberg wurden die Verfahren in sämtlichen Bundesländern getestet. Die Testphase ist vorbei, Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) meint via Aussendung, sie sei "erfolgreich verlaufen".

Massiv schneller als im Durchschnitt

Die Schnellverfahren wurden mit Februar "in den Regelbetrieb implementiert". In der Testphase habe man konkret 411 "beschleunigte Verfahrensabwicklungen" durchgeführt. 405 Verfahren seien "in weniger als 72 Stunden" negativ entschieden worden. Hier geht es um Entscheidungen in erster Instanz, durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Zum Vergleich: In einem "normalen Verfahren" dauert eine Entscheidung durch das BFA im Schnitt laut Innenministerium 3,9 Monate.

Wie lässt sich dieser Unterschied erklären?

In den Schnellverfahren konzentriert sich das BFA auf Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, die eine "geringe bis aussichtslose Anerkennungswahrscheinlichkeit" haben. Es folgen die erste Einvernahme und der negative BFA-Bescheid innerhalb von 72 Stunden.

Polizei, BFA, Dolmetscher und Schlepperbekämpfer kooperieren dabei "eng". Man klärt, wie eine Person nach Österreich gekommen ist, aus welchem Herkunftsland sie kommt, ob sie bereits strafffällig oder verurteilt wurde, ob Fluchtgründe vorliegen und ob Österreich für den Fall zuständig ist.

Nehammer: "Wir müssen klar zwischen Asyl und Migration trennen. Die Schnellverfahren geben uns die Möglichkeit rasch zwischen Schutz- und Nichtschutzbedürftigen zu unterscheiden und schnell negative Bescheide auszustellen. Asylwerber aus sicheren Herkunftsländern sollen nicht länger als unbedingt nötig im Asylverfahren sein, sondern rasch Gewissheit haben, dass es in Österreich kein Asyl für Wirtschaftsmigranten gibt."

Nach dem negativen Bescheid steht es der Personen offen, Rechtsmittel einzulegen und in zweiter Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu ziehen. In der Vergangenheit zeigte sich, dass das BVwG regelmäßig Entscheidungen trifft, die dem BFA widersprechen: 2019 kam das in rund 45 Prozent der Fälle vor. Bezüglich der Testphase vermeldet das BMI: Von den 405 negativen Bescheiden seien 27 in zweiter Instanz bestätigt worden. Widersprechende Entscheidungen habe es bisher nicht gegeben. Und: Nicht jeder Asylwerber zieht vor das BVwG.

Für 4.000 Euro nach Österreich

Aus welchen Staaten kamen jene Zuwanderer, die in den Schnellverfahren gelandet sind? Laut BMI hatten knapp 56 Prozent marokkanische Staatsangehörigkeit, 18 Prozent algerische. Der Rest verteile sich auf weitere "sichere" Drittstaaten.

Als Beispiele bringt das Ministerium Einzelfälle aus der Testphase vor, unter anderem den eines 33-jährigen Marokkaners. Er habe in Saudi-Arabien zwölf Jahre als Friseur gearbeitet. Als er dort seine Arbeitsgenehmigung verlor, kehrte er für einen Monat nach Marokko zurück und entschied sich aufgrund der schlechten Wirtschaftslage zur Migration.

Der Mann sei für rund 4.000 Euro mit Schleppern nach Österreich gelangt und habe im Schnellverfahren innerhalb von 62 Stunden einen negativen BFA-Bescheid erhalten. Das BVwG habe den Bescheid knapp einen Monat später bestätigt.

Ein negativer Bescheid garantiert nicht, dass die Menschen Österreich oder die EU auch verlassen. Laut Addendum-Recherchen aus dem Jahr 2019*, unter anderem basierend auf Daten von Eurostat und einer Studie der Universität Wien, besteht ein sogenannter "Deportation Gap" (Abschiebungs-Lücke, Anm.): Pro Jahr bleiben demnach geschätzt rund 3.900 Personen mit negativem Asylbescheid in Österreich. Weitere Möglichkeit: Abgelehnte Asylwerber ziehen innerhalb der EU weiter und stellen in einem anderen Staat einen neuen Antrag.

*In einer früheren Version dieses Artikels stand, die Angaben zum "Deportation Gap" würden sich ausschließlich auf Daten von Eurostat stützen. Das ist nicht der Fall, ich bitte um Entschuldigung.

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