Nehammer: "Ich habe mir abgewöhnt, in Befindlichkeiten zu denken"
KURIER: Herr Nehammer, mehr als 100 Tage sind seit dem Terroranschlag in Wien vergangenen. Vor wenigen Tagen wurde ein desaströser Endbericht der Kommission vorgelegt. Leiterin Ingeborg Zerbes hat gesagt, sie habe zwar nicht die Smoking Gun gefunden, aber die Defizite im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) inklusive der neun Länderorganisationen seien sehr „krass“. Was passiert nun mit dem Bericht? Verschwindet er in einer Schublade oder wird er in die BVT-Reform einfließen?
Karl Nehammer: Die Fehler wurden schonungslos aufgezeigt, dafür und für ihre gewissenhafte Arbeit bin ich der Kommission sehr dankbar. Die Hauptkritikpunkte gibt es bei dem Thema Gefährder und der Kommunikation zwischen BVT und dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT, Anm.). Genau diese Themen nehmen wir bei der Reform sehr ernst. Durch die neue Strukturierung des Verfassungsschutzes wird es eine völlig neue Art geben, wie Nachrichtendienst und Staatspolizei miteinander kommunizieren.
Das klingt sehr abstrakt. Wir schaut die Änderung im Arbeitsalltag konkret aus? Was ist der Unterschied zum Status quo?
Derzeit ist es so, dass eine Person im Verfassungsschutz beides macht. Sie macht den nachrichtendienstlichen Teil, setzt sich mit der Gefährder-Aufklärung auseinander. Sie muss verschiedene Informationsquellen nutzen und die Informationen auswerten. Gleichzeitig erledigt die Person jetzt auch den staatspolizeilichen Teil. Da geht es darum, konkrete Überwachungsmaßnahmen, Festnahmen oder Hausdurchsuchungen zu setzen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass entweder das eine oder das andere zu kurz kommt. Durch die Trennung kann man sich auf das Kerngebiet der jeweiligen Aufgabe konzentrieren.
Die Informationen über den Attentäter waren vorhanden, nur hat jede Dienststelle jeweils die andere als verantwortlich gesehen, man hat sich gegenseitig misstraut, steht im Bericht. Das wirft kein gutes Licht auf die Personalauswahl der letzten Jahrzehnte …
Deswegen möchte ich das BVT neu aufbauen. Wir werden das Personal verdoppeln. Wir haben uns internationale Beispiele angeschaut. Wir lassen Nachrichtendienst und Staatspolizei in einem Organisationsverbund, die dann klar durch eine Schnittstelle ihre Informationen miteinander austauschen müssen. Das wird dann besser sein, als es jetzt war. Außerdem haben wir bereits das Auswahlverfahren für die Menschen, die künftig beim Verfassungsschutz arbeiten, komplett neu gestaltet. Das ist ein dreistufiger Prozess, wo die erste Stufe sogar anonymisiert ist, damit möglichst alle Möglichkeiten einer Intervention oder eines Deals ausgeschlossen sind.
Kommissionsleiterin Ingeborg Zerbes hat beklagt, dass die Kommission die Lageberichte für das Jahr 2019 erhalten hat, aber nicht für das Jahr 2020. In der ZiB 2 hat Zerbes gesagt, die Kommission habe öfters nachgefragt im Ministerium, aber nichts bekommen. Die Opposition ortet eine Vertuschungsaktion, damit die Verantwortung an der Spitze des Ministeriums nicht geklärt werden kann. Hat das Innenministerium mit Absicht Unterlagen nicht geliefert?
Diese Vorwürfe sind total absurd, weil es mein Interesse war, dass die Kommission uns dabei hilft, Fehler zu finden. Welches Interesse hätte ich denn, sie in dieser Fehlersuche zu behindern? Das ganze Haus war angewiesen, auch durch den Minister, alle Daten zugänglich zu machen. Sogar die Informationen der Geheimdienste waren unter gewissen Sicherheitsvorschriften zugänglich. Die Kommission hat alle Zugänge gehabt, konnte alle Interviews führen, die notwendig waren. Es gab vonseiten der Kommission nie eine Beschwerde an mich, an mein Kabinett, an den Generalsekretär oder an den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit, dass Informationen nicht geliefert werden. Alle Nachforderungen sind auch geliefert worden. Das, was da war, wurde geliefert.
Konkret geht es um den operativen Lagebericht 2020 zum islamistischen Terrorismus. Das ist das Informationstool für den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit. Gab es 2020 einen oder keinen?
Ich kenne den operativen Lagebericht, der hier diskutiert wird, nicht, weil er nicht an mich herangetragen wurde. Es gab einen 2019, und es gab offensichtlich auch einen anderen Bericht 2020. Der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit hat ihn der Kommission auch gezeigt. Die Kommission hat Unterschiede festgestellt. Weder der Innenminister noch der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit kann über derzeit 500 laufende Operationen im Detail informiert werden. Das ist auch nicht die Aufgabe. Es wäre ja total widersinnig, Informationen von laufenden Operationen zum Minister oder zum Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit zu spielen, weil das immer nur Teilaspekte wären.
Kommissionsleiterin Zerbes kritisiert auch das Gesetz zum religiös motivierten Terrorismus. Die Strafrechtsexpertin sagt, das Gesetz braucht es nicht. Der momentane Justizminister Werner Kogler möchte die Kritikpunkte der Kommission in der Begutachtung berücksichtigen. Sind Sie damit einverstanden?
Es gibt eine Ministerratsvorlage, die wir gemeinsam beschlossen haben. Für mich und die Integrationsministerin ist es wichtig, dass wir mehr Handhabe als bisher haben, wenn es darum geht, Straftäter zu verfolgen. Das Anti-Terror-Paket umfasst ja viele Punkte, wie die elektronische Fußfessel, die eine tatsächliche Entlastung darstellen würde. Weil: die Observation eines Verdächtigen bindet acht bis zehn Polizisten. Durch die elektronische Fußfessel kann ich diese Polizisten in anderen Bereichen einsetzen.
1986 nahm Nehammer (* 1972) erstmals aktiv an einem Wahlkampf teil und verteilte Folder für den damaligen ÖVP-Chef Alois Mock. 2017 absolvierte Nehammer mit Werbematerial abermals Hausbesuche. Auf Platz drei der Wiener Landesliste nominiert, kam er 2017 für die neue ÖVP ins Parlament. Von da an stieg er auf: zuerst zum VP-Generalsekretär, vor einem Jahr wurde er Innenminister. Er ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.
Momentan wird der zweite Teil des Anti-Terror-Pakets verhandelt. Hier will man potenziell terroristische Rückfallstäter in Zukunft im Maßnahmenvollzug unterbringen. Sie sollen wie geistig abnorme, gefährliche Straftäter zeitlich unbegrenzt angehalten werden können. Auch Kommissionsleiterin Zerbes hat hier Bedenken, weil es keine rechtlichen und psychologischen Grundlagen gibt. Wird der verfassungsrechtliche strittige Paragraf tatsächlich kommen?
Eine Kommission und nicht die Polizei soll darüber befinden, wer nach wie vor gefährlich ist. Es wäre ja widersinnig, zu wissen, dass jemand noch gefährlich ist und ihn aus der Haft zu entlassen.
Aber auf Grund welcher Expertise baut dieser Freiheitsentzug dann auf?
Es geht um den Maßnahmenvollzug in dieser Frage. Es gibt die sogenannten geistig abnormen Rechtsbrecher, und es gibt die besonders gefährlichen Straftäter. Wir orientieren uns an der Handhabe bei besonders gefährlichen Straftätern. Jetzt ist die Kunst der Juristen gefordert, Vorschläge im Gesetz zu machen, wie man im Einklang mit der Menschenrechtskonvention eine Lösung finden kann. Wir sind ja auch nicht das erste Land in Europa, das das tun würde. Da muss man mal wieder die Kirche im Dorf lassen. Die europäischen Staaten haben sehr interessante Lösungswege gefunden.
Die Mutter des deutschen Terroropfers klagt die Republik auf Schadenersatz. Die Eltern wollten ein Treffen mit Ihnen. Sie haben kein Signal der Bereitschaft bekommen. Warum treffen Sie die Eltern nicht?
Diesen Wunsch höre ich jetzt zum ersten Mal. Dem werde ich nachgehen. Aber wenn es der Wunsch der Eltern ist, werde ich sie selbstverständlich treffen.
Die Abschiebung von zwei Familien hat zur größten Koalitionskrise geführt. Vizekanzler Werner Kogler hat nun eine Kindeswohlkommission eingerichtet. Werden Sie, wenn der Endbericht fertig ist, sich mit Kogler hinsetzen und über Veränderungen im Asylrecht reden?
Solche Fälle sind für mich die falschen, um das Asylrecht neu zu definieren, weil hier viele Nebelgranaten geworfen wurden und hier ganz offensichtlich Asylmissbrauch durch die Mutter vorliegt. In einer Koalition hat man immer miteinander zu reden, selbstverständlich würde ich mich hinsetzen. Doch die Frage, die ich stellen werde, lautet: Sollen wir höchstgerichtliche Entscheidungen nicht mehr akzeptieren? Da sage ich nein, denn wir leben in einem gut ausgeprägten Rechtsstaat, und das ist gut so. Wir haben ein Koalitionsabkommen, und das gilt – hier sind beim Thema Asyl keine Änderungen vorgesehen.
Im Falle von Tina wurde Mitte 2020 ein Antrag auf humanitäres Bleiberecht eingebracht, trotzdem wurde die Familie abgeschoben … Prüfungen von humanitärem Bleiberecht haben nie eine aufschiebende Wirkung. Sie werden aber in jedem einzelnen Verfahrensschritt ohnehin bereits mitgeprüft – bis hin zum Höchstgericht.
Es gab zwei Misstrauensanträge gegen Sie, Margarete Schramböck ist mit Rücktrittsaufforderungen konfrontiert, Gernot Blümel droht ein Misstrauensantrag. Es läuft nicht gerade rund für die erfolgsverwöhnte ÖVP …
Seit ich Innenminister geworden bin, habe ich mir abgewöhnt, in der Kategorie von Befindlichkeiten zu denken. So nehme ich jede Woche, wie sie kommt.
Das macht Sie als Politiker nicht nachdenklich? Es haben sich der Ton und die Methodik verschärft. 72 Stunden nach dem Terroranschlag habe ich einen Misstrauensantrag bekommen. Ein Innenminister darf sich in so einer Situation auf diese Form der Emotion nicht einlassen.
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